Was sind Lieferleistungen?
Lieferleistungen sind entgeltliche Verträge zur Beschaffung von Waren, die insbesondere den Kauf, Ratenkauf oder Formen des Leasings, der Miete oder Pacht mit oder ohne Kaufoption betreffen. Maßgeblich sind dabei die Regelungen des § 103 Abs. 1 und 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), die Begriff und Umfang von öffentlichen Beschaffungsvorgängen festlegen.
Was gilt als Lieferleistung nach dem GWB?
Nach dem GWB zählen zu Lieferleistungen alle Verträge, durch die eine öffentliche Auftraggeberin oder ein öffentlicher Auftraggeber Waren oder bewegliche Sachen gegen Entgelt beschafft. Dabei kann das Entgelt auch in geldwerten Vorteilen bestehen, etwa in der unentgeltlichen Überlassung von Grundstücken, Nutzungsrechten oder Werbeflächen. Entscheidend ist, dass ein wirtschaftlicher Gegenwert vorliegt, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Gegenleistung.
Abgrenzung zu anderen Leistungsarten
Lieferleistungen sind von Dienstleistungen und Bauleistungen abzugrenzen, was insbesondere im Vergaberecht eine zentrale Rolle spielt.
Lieferleistungen: Überlassung von Waren oder beweglichen Gütern.
Dienstleistungen: Erbringen einer nicht sachlich fassbaren Leistung, z. B. Beratung, Wartung, Schulung.
Bauleistungen: Errichtung oder Änderung eines Bauwerks gemäß VOB/A.
Bei gemischten Verträgen, die sowohl Liefer‑ als auch Dienstleistungen enthalten, richtet sich die Einordnung nach dem wertmäßigen Überwiegen. Überwiegt der Anteil der zu liefernden Sache, gilt der Vertrag insgesamt als Lieferleistung.
Wie funktionieren Lieferleistungen in der Praxis?
In der öffentlichen Beschaffung erfolgt die Vergabe von Lieferleistungen gemäß der Vergabeverordnung (VgV) und den Regelungen zur Schwellenwertverordnung (SWV).
Öffentliche Auftraggeber müssen bei Lieferaufträgen:
den Auftragswert schätzen,
das Vergabeverfahren (z. B. offene oder nichtoffene Verfahren) wählen,
Eignungskriterien für Bieter festlegen und
bei der Zuschlagsentscheidung neben dem Preis auch qualitative Kriterien (z. B. Nachhaltigkeit, Lieferfrist, technischer Support) berücksichtigen.
Warum sind Lieferleistungen wirtschaftlich und rechtlich wichtig?
Lieferleistungen bilden den größten Anteil vieler öffentlicher Auftragsvergaben und spielen daher eine zentrale Rolle im öffentlichen Beschaffungswesen.
Wichtige Aspekte sind:
Rechtssicherheit: Klare Abgrenzung von Liefer‑, Dienst‑ und Bauleistungen verhindert Vergabefehler.
Transparenz und Wettbewerbsförderung: Einheitliche Definitionen ermöglichen faire Vergleiche zwischen Bietern.
Nachhaltigkeit und Innovation: Zunehmend berücksichtigen Auftraggeber ökologische Kriterien (z. B. CO₂-Fußabdruck, Lieferkettenpflichtengesetz).
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