Was sind die Preisangaben?
Die Preisangaben sind im Vergabebereich wesentlicher Bestandteil eines Angebots. Damit Bieter an einem Vergabeverfahren teilnehmen können, muss ihr Angebot alle geforderten Preisangaben enthalten. Bieter haben grundsätzlich keine Möglichkeit, eine fehlende Preisangabe nachzureichen. Eine Ausnahme können unwesentliche Einzelpositionen sein, die den Wettbewerb oder den Gesamtpreis nicht beeinträchtigen (gemäß § 16 VOB/A). Seit dem 28.05.2022 gilt die Preisangabenverordnung (PAngV) in erneuerter Fassung.
Bedeutung der Preisangaben im Vergabeverfahren
Preisangaben bilden die Grundlage für die Angebotswertung und gehören zu den unverzichtbaren Bestandteilen jedes Angebots. Da öffentliche Auftraggeber verpflichtet sind, eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung sicherzustellen, müssen Preisangaben eindeutig, vollständig und prüffähig sein. Sie ermöglichen der Vergabestelle sowohl den Vergleich der Angebote untereinander als auch die Bewertung im Hinblick auf die Zuschlagskriterien, insbesondere wenn der Preis als alleiniges oder wesentliches Zuschlagskriterium dient.
Preisangaben können verschiedene Elemente umfassen, wie Einheitspreise, Pauschalpreise, Stundenverrechnungssätze oder andere kalkulatorische Bestandteile. Je nach Art des Vergabeverfahrens und der ausgeschriebenen Leistung sind unterschiedliche Preisstrukturen zulässig. Entscheidend ist jedoch, dass die Vergabeunterlagen klar vorgeben, welche Preisbestandteile einzureichen sind.
Anforderungen an die Vollständigkeit und Prüfbarkeit
Unvollständige oder widersprüchliche Preisangaben führen regelmäßig zum Angebotsausschluss. Öffentliche Auftraggeber dürfen nur in engen Ausnahmefällen fehlende Positionen nachfordern, und auch nur dann, wenn die fehlenden Angaben den Wettbewerb nicht beeinflussen. Daher müssen Bieter ihre Kalkulation und die Übertragung der Preise in die Formblätter oder Leistungsverzeichnisse sorgfältig prüfen.
Besonderes Augenmerk liegt zudem auf der Preisangabenverordnung (PAngV). Sie regelt unter anderem, wie Preise darzustellen sind, welche Angaben verpflichtend sind und wie Preisbestandteile transparent auszuweisen sind, um Verbraucherschutz und Markttransparenz zu gewährleisten. Auch wenn die PAngV primär verbraucherschützenden Charakter hat, wirkt sie im Vergabekontext insbesondere bei Lieferleistungen und produktbezogenen Ausschreibungen mittelbar mit hinein.
Digitale Unterstützung bei Preisangaben
Digitale Tools erleichtern den Umgang mit Preisangaben erheblich. Strukturierte Leistungsverzeichnisse, automatisierte Plausibilitätsprüfungen und klare Vorgaben zur Preisstrukturierung sorgen dafür, dass Angebote prüffähig, vollständig und vergleichbar sind. Für Bieter reduziert dies Fehlerquellen, für Auftraggeber erhöht es die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vergabeentscheidung.
Mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) kannst Du strukturierte Leistungsverzeichnisse erstellen und so eine automatisierte Auswertung von Preisangaben ermöglichen.