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- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
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Was ist das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen?
Das Preisrecht ist ein eigener Normkomplex bei öffentlichen Aufträgen, der durch das Preisgesetz sowie die Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen normiert ist. Ziel ist es, marktwirtschaftliche Grundsätze auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens zu realisieren. Soweit es möglich ist, sind feste Preise zu vereinbaren und bei Abschluss des Vertrages festzulegen.
Egal, ob privat, gewerblich oder öffentlich – auf evergabe.de können alle ausschreiben.
Weiterführende Informationen zum Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen
Das Preisrecht regelt unter anderem:
- marktgängige Leistungen,
- Selbstkostenpreise,
- Selbstkostenfestpreise und Selbstkostenrichtpreise,
- Selbstkostenerstattungspreise und
- die Prüfung der Preise.
Die Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen kann immer dann zur Preisbildung herangezogen werden, wenn auf dem Markt kein Wettbewerbspreis etabliert ist. Sie ist anwendbar auf alle öffentlichen Aufträge mit Ausnahme der Bauleistungen.