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Primärrechtsschutz
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Was ist der Primärrechtsschutz?

Der Primärrechtsschutz ist der gesetzliche Anspruch auf Nachprüfungsverfahren zu Entscheidungen von öffentlichen Auftragsgebern. Diese Nachprüfung kann vor Vergabekammern (erste Instanz) oder auch dem Oberlandesgericht (zweite Instanz) durchgeführt werden.

Durch sie gilt es insbesondere Zuschlagserteilungen durch fehlerhafte Angebotswertung zu verhindern sowie einer durch den Auftragsgeber erzwungenen Durchführung eines Vergabeverfahrens zu entgehen.

Weiteres zum Primärrechtsschutz

Dieser Rechtsschutz bezieht sich auf europaweite Vergaben sowie je nach Landesvergaberecht auch auf nationale Ausschreibungen. Eröffnet werden kann dieser jedoch lediglich bei Überschreitung des Schwellenwerts durch den Auftragswert.


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