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Bund verbessert Datenlage zur Bautätigkeit

Die Bundesregierung benötigt zuverlässige und aktuelle Informationen über die Bautätigkeit, um politische Entscheidungen zu treffen und deren Wirksamkeit zu beurteilen. Mit dem Beschluss zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes hat das Bundeskabinett den Weg für eine deutliche Verbesserung dieser Datengrundlage gelegt.

Neben Daten zu Baugenehmigungen und Baufertigstellungen sollen künftig auch Daten zu Baubeginnen erfasst werden. Die Gesetzesänderung sieht u. a. vor, dass künftig vierteljährliche valide Zahlen zur Bautätigkeit erhoben werden. Damit soll erstmals die Entwicklung der Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau präzise erfasst werden.

Mit der neuen Datengrundlage erhält die Wohnungs- und Bauwirtschaft eines bessere Planungsgrundlage und kann frühzeitig auf Schwankungen reagieren. Zudem soll durch Digitalisierung und der Nutzung von Verwaltungsdaten der bürokratische Aufwand verringert werden.

Das novellierte Hochbaustatistikgesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen


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