Webinar: Architekten- und Ingenieurleistungen doch getrennt ausschreiben?

Auf Druck der EU-Kommission hat Deutschland den § 3 Abs. 7 S. 2 VgV gestrichen. Dieser sah bisher vor, dass nur gleichartige Lose von Planungsleistungen zu addieren sind. Besuche unbedingt dieses Webinar, wenn Du als Planer, Architekt oder Vergabestelle wissen möchtest, wie die aktuellen Gesetzesänderungen Deine Arbeit beeinflussen.

Nachdem die HOAI-Mindest- und Höchstsätze abgeschafft wurden, kommt mit dieser Neuerung der nächste große Eingriff. Sogar vergleichbare Regelungen, die in der SektVO und VSVgV zu finden sind, sollen ebenfalls gestrichen werden. Diese Änderung bringt nicht nur Rechtsunsicherheit für Vergabestellen und Planer mit sich, sondern stellt die Beteiligten auch vor eine neue Herausforderung.

Die Folge der Gesetzesänderung: Planungsleistungen sollen immer dann addiert werden, wenn ein „funktionaler Zusammenhang“ zwischen ihnen besteht. Ab addierten Auftragswerten von mindestens 221.000,00 € netto müssen die betroffenen Planungsleistungen dann grundsätzlich europaweit ausgeschrieben werden. Forderungen an die Bundesregierung zu erläutern, wann ein solcher „funktionaler Zusammenhang“ gegeben ist oder Lösungswege aufzuzeigen, haben bisher zu keinen praxistauglichen Ergebnissen geführt.

Auf der Basis aktueller Entwicklungen seit Januar 2024 bietet unser Referent Hilfe. Er zeigt Dir, welche Planungsleistungen weiterhin einzeln betrachtet werden können und wann aufgrund eines funktionalen Zusammenhangs Planungsleistungen europaweit auszuschreiben sind. Er präsentiert Dir außerdem diverse Möglichkeiten, wie Du den Aufwand bei nationalen und europaweiten Vergaben von Planungsleistungen reduzieren kannst. Lerne zudem den effizienten Umgang mit den neuen Anforderungen kennen und erhöhe Deine Chancen auf erfolgreiche Auftragsvergaben. 


Lektionen

  • Der § 3 Abs. 7 S. 2 VgV bisher

  • Auswirkungen der HOAI 2021 auf die Auftragswertermittlung

  • Gründe für die EU-Vertragsverletzungsverfahren

  • Bisherige Rechtsprechung zu § 3 Abs. 7 S. 2 VgV

  • Streichung von § 3 Abs. 7 S. 2 VgV durch die „Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“

  • Praktische Auswirkungen der Gesetzesänderung auf Vergabestellen und Planer

  • Europaweite Vergabe von Planungsleistungen

  • Optimierungsvorschläge der Bundesregierung und Kammern sowie des Referenten

  • Verbleibende Möglichkeiten zur nationalen Vergabe von Planungsleistungen

  • Planungsleistungen und UVgO


Zielgruppen

  • Architekten
  • Auftragnehmer
  • Auftraggeber
  • Bauleiter
  • Geschäftsführer
  • Ingenieure
  • Projektleiter
  • Prokuristen

Allgemeine Informationen

Die Dauer dieses Webinars ist circa 180 Minuten.
Du erhältst drei Arbeitstage vor dem Webinar einen Link mit den Einwahldaten.

Mit der Teilnahme am evergabe.de-Webinar erhältst Du ein Zertifikat als Beleg Deiner neu erworbenen Kompetenzen. Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Präsentationsunterlagen, die Du im Nachgang digital erhältst. Wir sichern Dir durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Im direkten Kontakt mit dem Referenten erhältst Du – mittels Chatfunktion oder im Dialog – Antworten auf Deine Fragen.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Webinartermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage des Webinars, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall des Dozenten, vorbehalten.

Technische Details:
Zur Teilnahme am Webinar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät benötigt.

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