Webinar: Hinweisgeberschutzgesetz – Durchführung des Meldeverfahrens

Viele Unternehmen müssen sich seit dem 02. Juli 2023 mit dem Hinweisgeberschutzgesetz beschäftigen. Wer die Einführung und Umsetzung erfolgreich geschafft hat, steht vor einer weiteren Herausforderung. In diesem Webinar erhältst Du Unterstützung zum Durchführen von Meldeverfahren.

Das HinSchG soll vor allem Hinweisgeber davor schützen, Sanktionen zu bekommen, wenn sie Gesetzesverstöße melden. Die Referentin vermittelt Dir hierfür nicht nur das Verständnis für das Gesetz, sondern erklärt Dir auch, dass eine interne Meldestelle ein Muss für betroffene Unternehmen ist. Diejenigen, die die Fälle dann bearbeiten, müssen über verschiedene gesetzliche Anforderungen Bescheid wissen. Sowohl die Notwendigkeiten als auch ein effektives und lückenloses Bearbeiten bekommst Du im Webinar erklärt.

Für ein vollumfängliches Know-how besuche die vorangegangenen Webinare „Rechtliche Einordnung“ und „Implementieren und Handlungsempfehlungen


Lektionen

  • Eingang der Meldung

  • Einhalten von Fristen

  • Kommunikation mit dem Hinweisgeber

  • Sachverhalt prüfen

  • Folgemaßnahmen

  • Interne Kommunikation

  • Dokumentation


Zielgruppen

  • Auftragnehmer
  • Auftraggeber
  • Bauleiter
  • Geschäftsführer
  • HR-Verantwortliche
  • Öffentliche Verwaltungen
  • Projektleiter
  • Rechtsanwälte
  • Zuwendungsempfänger (öffentliche / private Auftraggeber)

Allgemeine Informationen

Die Dauer dieses Webinars ist circa 90 Minuten.
Du erhältst drei Arbeitstage vor dem Webinar einen Link mit den Einwahldaten.

Mit der Teilnahme am evergabe.de-Webinar erhältst Du ein Zertifikat als Beleg Deiner neu erworbenen Kompetenzen. Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Präsentationsunterlagen, die Du im Nachgang digital erhältst. Wir sichern Dir durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Im direkten Kontakt mit dem Referenten erhältst Du – mittels Chatfunktion oder im Dialog – Antworten auf Deine Fragen.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Webinartermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage des Webinars, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall des Dozenten, vorbehalten.

Technische Details:
Zur Teilnahme am Webinar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät benötigt.

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