EU-Vergaberecht - Einheitliche Vergabestandards

EU-Vergaberecht

Das EU-Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Es soll gewährleisten, dass alle Bieter die gleichen Bedingungen haben und transparenten Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten.

EU-Vergaberecht

Das EU-Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Es soll gewährleisten, dass alle Bieter die gleichen Bedingungen haben und transparenten Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten.

EU-Vergaberecht - Einheitliche Vergabestandards
Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts

Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts

Bei Vergaben über den EU-Schwellenwerten gilt das GWB- oder Kartellvergaberecht. Es basiert auf dem EU-Primärrecht und den EU-Vergaberichtlinien. Da Richtlinien der EU in den Mitgliedstaaten nicht unmittelbar gelten, müssen sie erst in nationales Recht transformiert werden.

In Deutschland erfolgt dies durch den 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie folgende Vergabeverordnungen:

  • Vergabeverordnung (VgV)

  • Sektorenverordnung (SektVO)

  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)

  • Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)

  • Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)

Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts

Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts

Bei Vergaben über den EU-Schwellenwerten gilt das GWB- oder Kartellvergaberecht. Es basiert auf dem EU-Primärrecht und den EU-Vergaberichtlinien. Da Richtlinien der EU in den Mitgliedstaaten nicht unmittelbar gelten, müssen sie erst in nationales Recht transformiert werden.

In Deutschland erfolgt dies durch den 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie folgende Vergabeverordnungen:

  • Vergabeverordnung (VgV)

  • Sektorenverordnung (SektVO)

  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)

  • Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)

  • Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)

Icon - Binnenmarktrelevanz

Binnenmarktrelevanz

Sobald die ausgeschriebene Leistung relevant für den EU-Binnenmarkt ist, gelten Teile des EU-Vergaberechts auch bei unterschwelligen Verfahren. Eine solche Binnenmarktrelevanz ist immer dann anzunehmen, wenn ein öffentlicher Auftrag auch für Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten interessant ist. Hierfür hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren folgende Kriterien entwickelt:

  • Räumliche Nähe zwischen Ausführungsort und einer EU-Binnengrenze

  • Erhöhter Auftragswert, wenn auch unterhalb der Schwellenwerte

  • Art der zu vergebenden Leistung (wenn die Leistung international ausgelegt ist).

Wird die Binnenmarktrelevanz bejaht, ergeben sich für das Ausschreibungsverfahren Abweichungen bei der Bekanntmachung, Auftragsvergabe und dem Rechtsschutz. Marktteilnehmer aus anderen EU-Staaten müssen die Möglichkeit haben, von der Auftragsvergabe zu erfahren. Außerdem darf die Auftragsvergabe nicht diskriminierend in Bezug auf die Herkunft der Bieter sein.

Anforderungen EU-Vergaben - Pflicht zur E-Vergabe

Besondere Anforderungen bei EU-Vergaben

Im Vergleich zum nationalen Vergaberecht gelten bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte besondere Anforderungen an die Vergabe öffentlicher Aufträge. Dies sind beispielsweise:

Seit Oktober 2018 gilt bei EU-weiten Ausschreibungen die Pflicht zur Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote mithilfe elektronischer Mittel. Dies bedeutet, dass Vergabestellen nur noch in wenigen Ausnahmefällen nicht-elektronische Anträge und Angebote entgegennehmen dürfen. Die E-Vergabe ist also Pflicht.

Du willst mehr darüber erfahren? Dann gelangst Du hier zum passenden Glossar-Eintrag:

Anforderungen EU-Vergaben - Pflicht zur E-Vergabe

Besondere Anforderungen bei EU-Vergaben

Im Vergleich zum nationalen Vergaberecht gelten bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte besondere Anforderungen an die Vergabe öffentlicher Aufträge. Dies sind beispielsweise:

Seit Oktober 2018 gilt bei EU-weiten Ausschreibungen die Pflicht zur Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote mithilfe elektronischer Mittel. Dies bedeutet, dass Vergabestellen nur noch in wenigen Ausnahmefällen nicht-elektronische Anträge und Angebote entgegennehmen dürfen. Die E-Vergabe ist also Pflicht.

Du willst mehr darüber erfahren? Dann gelangst Du hier zum passenden Glossar-Eintrag:

Du musst nationales Vergaberecht anwenden?

Informationen zur Vergabe öffentlicher Aufträge innerhalb Deutschlands.
EU-Vergabeprozesse - Besonderheiten bei Ausschreibung und Zuschlag

Vergabeprozesse in der EU: Ausschreibung und Zuschlag

Damit auch Interessenten aus anderen EU-Mitgliedstaaten aussichtsreiche Angebote abgeben können, sind die Mindestfristen bei Oberschwellenvergaben im Vergleich zu nationalen Verfahren deutlich länger gefasst. Dadurch haben auch ausländische Firmen die Möglichkeit, in nationalen Vergabeportalen Ausschreibungen zu finden und ggf. zu übersetzen. Darüber hinaus sind vor einer Bezuschlagung die unterlegenen Bieter zu informieren. Der Zuschlag darf deshalb erst nach Ablauf einer bestimmten Stillhaltefrist erteilt werden.

Ausschreibung und Vergabeunterlagen müssen auf einem Vergabeportal elektronisch zugänglich sein. Zuvor ist die Bekanntmachung jedoch bereits in der elektronischen Ausgabe des Supplements des Amtsblatts der Europäischen Union (Tenders Electronic Daily, kurz TED) zu veröffentlichen. Hier muss auch nach Abschluss eines Vergabeverfahrens aus Transparenzgründen bekanntgegeben werden, welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat.

Jede ausgeschriebene Leistung muss durch die Vergabestelle mithilfe eines spezifischen numerischen Codes in das „Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge“ (Common Procurement Vocabulary, kurz CPV) eingeordnet werden. Durch die Beschreibung der Leistung mit dem CPV-Code ist es Firmen aus anderssprachigen Teilen der EU möglich, schnell und präzise Ausschreibungen ihrer Branche zu finden.

EU-Vergabeprozesse - Besonderheiten bei Ausschreibung und Zuschlag

Vergabeprozesse in der EU: Ausschreibung und Zuschlag

Damit auch Interessenten aus anderen EU-Mitgliedstaaten aussichtsreiche Angebote abgeben können, sind die Mindestfristen bei Oberschwellenvergaben im Vergleich zu nationalen Verfahren deutlich länger gefasst. Dadurch haben auch ausländische Firmen die Möglichkeit, in nationalen Vergabeportalen Ausschreibungen zu finden und ggf. zu übersetzen. Darüber hinaus sind vor einer Bezuschlagung die unterlegenen Bieter zu informieren. Der Zuschlag darf deshalb erst nach Ablauf einer bestimmten Stillhaltefrist erteilt werden.

Ausschreibung und Vergabeunterlagen müssen auf einem Vergabeportal elektronisch zugänglich sein. Zuvor ist die Bekanntmachung jedoch bereits in der elektronischen Ausgabe des Supplements des Amtsblatts der Europäischen Union (Tenders Electronic Daily, kurz TED) zu veröffentlichen. Hier muss auch nach Abschluss eines Vergabeverfahrens aus Transparenzgründen bekanntgegeben werden, welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat.

Jede ausgeschriebene Leistung muss durch die Vergabestelle mithilfe eines spezifischen numerischen Codes in das „Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge“ (Common Procurement Vocabulary, kurz CPV) eingeordnet werden. Durch die Beschreibung der Leistung mit dem CPV-Code ist es Firmen aus anderssprachigen Teilen der EU möglich, schnell und präzise Ausschreibungen ihrer Branche zu finden.

EU-Vergabearten

Offene Verfahren

Das Regelverfahren bei EU-weiten Ausschreibungen ist das offene Verfahren. Dabei wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen mittels einer Auftragsbekanntmachung zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Nichtoffene Verfahren

Zudem ist es möglich, Leistungen in nichtoffenen Verfahren auszuschreiben. Hierbei wird ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Anschließend wählt der Auftraggeber eine beschränkte Anzahl an Unternehmen aus und fordert diese zur Angebotsabgabe auf.

Weitere Verfahrensarten - Alternative EU-Vergabeverfahren

Weitere Verfahrensarten

Beide oben genannten Verfahren bieten gleichermaßen Transparenz sowie Wettbewerb, sodass zwischen ihnen Wahlfreiheit besteht.
Darüber hinaus gibt es weitere Verfahrensarten, welche jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung stehen. Dabei gibt es einerseits das Verhandlungsverfahren (mit oder ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb). Dieses lässt unter anderem Verhandlungen über die Auftragsbedingungen mit den Unternehmen zu.
Andererseits bietet der wettbewerbliche Dialog einen noch größeren Spielraum für Verhandlungen mit den Bietern. Des Weiteren gehört die Innovationspartnerschaft dazu - ein Verfahren für innovative Leistungen und deren Erwerb.

Weitere Verfahrensarten - Alternative EU-Vergabeverfahren

Weitere Verfahrensarten

Beide oben genannten Verfahren bieten gleichermaßen Transparenz sowie Wettbewerb, sodass zwischen ihnen Wahlfreiheit besteht.
Darüber hinaus gibt es weitere Verfahrensarten, welche jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung stehen. Dabei gibt es einerseits das Verhandlungsverfahren (mit oder ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb). Dieses lässt unter anderem Verhandlungen über die Auftragsbedingungen mit den Unternehmen zu.
Andererseits bietet der wettbewerbliche Dialog einen noch größeren Spielraum für Verhandlungen mit den Bietern. Des Weiteren gehört die Innovationspartnerschaft dazu - ein Verfahren für innovative Leistungen und deren Erwerb.

Icon - EU-Verfahren ausschreiben mit evergabe.de

Nach EU-Verfahren ausschreiben mit evergabe.de

evergabe.de bietet ein sofort einsetzbares, einfaches, webbasiertes und rechtssicheres E-Vergabe-System, mit dem Du Aufträge nach EU-Vergaberecht ausschreiben kannst.

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