Welche Fristen bei Vergabeverfahren sind wichtig?

Das Vergaberecht kennt zahlreiche Fristen, die einzuhalten für alle an einem Vergabeverfahren Beteiligten von größter Wichtigkeit ist. Diese Fristen definieren für die verschiedenen Phasen des Verfahrens je eigene Zeitfenster. Sie starten grundsätzlich am Tag nach dem relevanten Ereignis und enden mit Ablauf des festgelegten Datums. Alternativ kann auch ein spezifischer Zeitpunkt, wie beispielsweise 15:00 Uhr, als Fristende bestimmt werden.

In der Reihenfolge der Verfahrensphasen handelt es sich um:

Welches Datum gilt bei Fristen in Vergabeverfahren?

Fristen, die nach Tagen berechnet werden, enden am letzten Tag der festgelegten Frist um 24 Uhr. Beginnt eine 14-tägige Frist zum Beispiel am 10.03., läuft sie bis zum 24.03. um Mitternacht. Wird ein Vertrag, etwa für ein Abonnement, an einem Montag abgeschlossen und gleichzeitig die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung ausgehändigt, endet die zweiwöchige Widerrufsfrist an dem Montag in zwei Wochen um 24 Uhr. Dies gilt genauso, wenn ein konkretes Datum als Fristende angegeben wird.

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