Was ist ein Konzessionsgeber?

Konzessionsgeber sind sowohl öffentliche Auftraggeber, die Konzessionen vergeben, als auch Auftraggeber, die einer Sektorentätigkeit nachgehen und zum Zwecke dieser Tätigkeit Konzessionen vergeben, § 101 GWB.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind in den §§ 148 ff. GWB sowie in der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) festgelegt. Konzessionen haben eine begrenzte Laufzeit und müssen einen geschätzten Auftragswert von mindestens 5.548.000 Euro überschreiten (§ 106 GWB). Der Konzessionsgeber muss in einer Erklärung darlegen, welche Kriterien zur Ermittlung des Schätzwerts herangezogen wurden. Dabei sind auch alle Optionen sowie mögliche Verlängerungen einzubeziehen. In bestimmten Bereichen, wie der Trinkwasserversorgung oder der öffentlichen Sicherheit, gelten spezielle Ausnahmeregelungen.

Der Konzessionsnehmer übernimmt das wirtschaftliche Risiko der Verwertung und kann zusätzliche Zahlungen von Dritten verlangen. Falls sich der Inhaber als unzuverlässig erweist, kann die Konzession nach § 35 Gewerbeordnung (GewO) widerrufen werden.

Aufgaben und Verantwortung des Konzessionsgebers

Der Konzessionsgeber trägt die Verantwortung, das Vergabeverfahren transparent, diskriminierungsfrei und wettbewerbsoffen durchzuführen. Dazu gehört insbesondere die Erstellung einer vollständigen Leistungsbeschreibung, die Festlegung der Mindestanforderungen sowie die Veröffentlichung der notwendigen Bekanntmachungen. Zudem muss er sicherstellen, dass der Zuschlag ausschließlich auf Basis objektiver Zuschlagskriterien erfolgt.

Auch die ordnungsgemäße Dokumentation ist essenziell: Alle Entscheidungen sind nachvollziehbar festzuhalten, damit die Vergabeakte prüffähig bleibt und im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Entscheidungsfindung belegt werden kann.

Unterschiede zu klassischen öffentlichen Aufträgen

Ein zentraler Unterschied zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags besteht darin, dass der Konzessionsnehmer das wirtschaftliche Risiko trägt. Er erzielt seine Einnahmen ganz oder teilweise aus der Nutzung der Dienstleistung, die Gegenstand der Konzession ist. Der Konzessionsgeber zahlt also in der Regel keine feste Vergütung, sondern überträgt dem Konzessionsnehmer die Möglichkeit, Leistungen am Markt zu verwerten.

Dadurch unterscheidet sich die Konzession erheblich von Dienstleistungs- oder Lieferaufträgen, bei denen der Auftraggeber die Hauptvergütung schuldet. Bei einer Konzession hängt die Wirtschaftlichkeit maßgeblich vom Nutzerverhalten, der Nachfrage oder anderen externen Faktoren ab. Zu den typischen Beispielen zählen Parkraumbewirtschaftung, Abfallentsorgung oder der Betrieb von Ver- und Entsorgungsnetzen.

Bedeutung im Vergaberecht

Konzessionsvergaben dienen häufig dem Ziel, privatwirtschaftliches Know-how, Investitionsbereitschaft und Effizienzpotenziale für öffentliche Aufgaben zu nutzen. Damit Konzessionsvergaben rechtssicher erfolgen, müssen Konzessionsgeber klare Auswahlkriterien definieren, die sowohl qualitative als auch wirtschaftliche Aspekte abdecken können. Für den Wettbewerb ist entscheidend, dass alle Bieter die gleichen Informationen erhalten und die Bewertungskriterien nachvollziehbar sind.

Zudem müssen Konzessionsgeber aufgrund der besonderen Risikoübertragung die Angemessenheit der Vertragslaufzeit prüfen. Diese darf nicht länger bemessen sein, als es zur Amortisation der Investitionen und zur angemessenen Vergütung erforderlich ist. Verlängerungsoptionen sind transparent auszuweisen und in die Schätzung des Auftragswerts einzubeziehen.

Praxisrelevanz für Auftraggeber

In der Praxis stellt die Vergabe einer Konzession hohe Anforderungen an die Vorbereitung. Der Konzessionsgeber muss Marktkenntnis besitzen, Risiken zutreffend einschätzen und ein Vertragswerk entwickeln, das sowohl die Interessen der öffentlichen Hand als auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Konzessionsnehmer berücksichtigt. Gerade wegen der Risikoübertragung ist eine fundierte Analyse der erwarteten Einnahmestruktur unverzichtbar.

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