Was ist eine Preisabsprache?
Preisabsprache auf Bieterseite stellt verbotene Kartelle dar. Die Darlegungslast für eventuelle Schadenersatzansprüche des öffentlichen Auftraggebers ist jedoch hoch. Preisabsprachen unter Bietern stellt eine Wettbewerbsverletzung dar und ist nach dem Kartellverbot unzulässig. Gemäß §1 GWB sind solche Absprachen gesetzlich verboten.
Grundsätzlich kann der Auftraggeber im Falle einer Preisabsprache Schadensersatz vom Bieter fordern. Allerdings ist die Beweisführung für einen solchen Anspruch oft schwierig.
In jedem Fall gelten Preisabsprachen als unzulässige Abreden und führen zwingend zum Ausschluss des betroffenen Bieters.
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