Was ist das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen?

Das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen ist ein eigener Normkomplex bei öffentlichen Aufträgen, der durch das Preisgesetz sowie die Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen normiert ist. Ziel ist es, marktwirtschaftliche Grundsätze auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens zu realisieren. Soweit es möglich ist, sind feste Preise zu vereinbaren und bei Abschluss des Vertrages festzulegen.

Weiterführende Informationen zum Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen

Das Preisrecht regelt unter anderem:

  • marktgängige Leistungen,

  • Selbstkostenpreise,

  • Selbstkostenfestpreise und Selbstkostenrichtpreise,

  • Selbstkostenerstattungspreise und

  • die Prüfung der Preise.

Die Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen kann immer dann zur Preisbildung herangezogen werden, wenn auf dem Markt kein Wettbewerbspreis etabliert ist. Sie ist anwendbar auf alle öffentlichen Aufträge mit Ausnahme der Bauleistungen.

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Öffentlichen Auftrag vergeben

Zweck und Funktionsweise des Preisrechts

Das Preisrecht soll verhindern, dass Auftragnehmer aufgrund fehlenden Wettbewerbs überhöhte Preise verlangen. Dies betrifft insbesondere Bereiche, in denen nur wenige Anbieter existieren oder Leistungen so speziell sind, dass Vergleichsangebote kaum verfügbar sind. In solchen Fällen tritt der Staat als Preisregulierer auf, indem er nachvollziehbare Kalkulationsgrundsätze vorgibt. Dadurch wird gewährleistet, dass öffentliche Mittel wirtschaftlich eingesetzt werden und keine übermäßigen Gewinne entstehen.

Für marktgängige Leistungen gilt grundsätzlich der Wettbewerbspreis, also der Preis, der sich nach Angebot und Nachfrage frei bildet. Nur wenn dieser nicht ermittelbar ist, kommen Selbstkostenpreise ins Spiel. Diese basieren auf einer detaillierten Kalkulation aller Kosten des Auftragnehmers zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.

Bedeutung für Auftraggeber und Unternehmen

Für Auftraggeber schafft das Preisrecht Rechtssicherheit, denn es bietet klare Vorgaben, wie Preise zu prüfen und zu bewerten sind. Bei komplexen Aufträgen kann eine Preisprüfung notwendig werden, um die Angemessenheit sicherzustellen. Besonders bei Selbstkostenpreisen sind Auftraggeber verpflichtet, die Kalkulationen sorgfältig zu dokumentieren und zu prüfen.

Für Unternehmen bedeutet das Preisrecht, dass sie ihre Kostenstruktur transparent offenlegen müssen, wenn ein Wettbewerbspreis nicht vorliegt. Dies kann aufwendig sein, bietet jedoch den Vorteil, dass die Preisbildung auf klaren Regeln basiert und somit kalkulierbar bleibt. Gleichzeitig schützt das Preisrecht Unternehmen davor, unangemessen niedrige Preise anbieten zu müssen, die betriebswirtschaftlich nicht tragfähig wären.

Praxisrelevanz im Vergabeverfahren

In der Praxis spielt das Preisrecht vor allem bei Verhandlungsvergaben, innovativen Leistungen oder langfristigen Verträgen eine Rolle. Auftraggeber müssen entscheiden, ob ein Wettbewerbspreis existiert oder ob eine Preisprüfung nach PR Nr 30/53 notwendig ist. Auch bei Vertragsänderungen während der Ausführung kann das Preisrecht erneut relevant werden, etwa wenn sich Mengen ändern oder zusätzliche Leistungen erforderlich werden.

Ein korrekt angewendetes Preisrecht trägt entscheidend zu einem wirtschaftlichen, transparenten und rechtssicheren Vergabeverfahren bei.

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