Was ist der Primärrechtsschutz?
Der Primärrechtsschutz ist der gesetzliche Anspruch auf Nachprüfungsverfahren zu Entscheidungen von öffentlichen Auftragsgebern. Diese Nachprüfung kann vor Vergabekammern (erste Instanz), gemäß § 156 GWB, oder auch dem Oberlandesgericht (zweite Instanz) durchgeführt werden.
Durch sie gilt es insbesondere Zuschlagserteilungen durch fehlerhafte Angebotswertung zu verhindern sowie einer durch den Auftragsgeber erzwungenen Durchführung eines Vergabeverfahrens zu entgehen.
Primärrechtsschutz bei hohem Auftragswert
Dieser Rechtsschutz bezieht sich auf europaweite Vergaben sowie je nach Landesvergaberecht auch auf nationale Ausschreibungen. Eröffnet werden kann der Primärrechtsschutz jedoch lediglich bei Überschreitung des Schwellenwerts durch den Auftragswert.
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