Was ist eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm?

Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (in der Praxis und der Vergaberechtsprechung häufig auch: Funktionale Leistungsbeschreibung) zeichnet sich dadurch aus, dass bei dieser Art von Leistungsbeschreibung lediglich Angaben zu Funktion, Zweck und weiteren Rahmenbedingungen eines Bauvorhabens gemacht werden, die es dem Bieter ermöglichen, ein Angebot zu erstellen und abzugeben. Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ist somit Bestandteil einer funktionalen Ausschreibung. Ziel ist, dass die Bieter bei der Ermittlung der technisch, wirtschaftlich und gestalterisch besten und funktionsgerechtesten Lösung mitwirken und es so dem Auftraggeber ermöglichen, unter verschiedenen Konzepten zu wählen.

Erläuterungen zum Leistungsprogramm finden sich in § 7c VOB/A. Im Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) werden in der Allgemeinen Richtlinie 100 (Vergabeverfahren) unter Nr. 4.4 die Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (funktionale Leistungsbeschreibung) aufgeführt. Anders als die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm bildet die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis einen detaillierten Leistungskatalog.

Was muss in einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm enthalten sein?

Damit die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet bleibt, sollten folgende Bestandteile klar beschrieben sein:

  1. Zweck und Funktion der Leistung

  2. Bedingungen der Ausführung (z. B. Standort, Rahmenbedingungen, Schnittstellen)

  3. Leistungsziele und Qualitätsanforderungen

  4. Bewertungskriterien (technisch, wirtschaftlich, gestalterisch)

  5. Nachhaltigkeitsaspekte, etwa Energieeffizienz oder Materialwahl

  6. Anforderungen an digitale Planungs- und Dokumentationsprozesse (z. B. BIM-Daten)

Abgrenzung zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

Im Gegensatz zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, bei der der Auftraggeber alle Teilleistungen detailliert vorgibt, beschreibt die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm nur das erforderliche Ergebnis. Der Bieter trägt somit eine höhere Planungsverantwortung und muss die technische Lösung selbst erarbeiten.

Warum ist die funktionale Leistungsbeschreibung wichtig?

Die funktionale Leistungsbeschreibung ermöglicht:

  • Effizienzsteigerung im Vergabeprozess

  • Chancengleichheit durch objektive Wertungskriterien

  • Innovation durch Eigenverantwortung der Bieter

  • Nachhaltige Beschaffung, z. B. durch ökologische und lebenszyklusorientierte Bewertung

Sie ist insbesondere relevant bei komplexen Bauprojekten, bei Gesamt- oder Schlüsselfertigvorhaben und bei öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP), wo stets kreative Lösungsansätze gefragt sind.

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