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Was ist ein Los?

Eine Ausschreibung kann bzw. muss in Lose, in sog. Teilaufträge, zerlegt werden. Das verlangt § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB. Öffentliche Aufträge können demnach mengenmäßig – in Teillose oder fachlich – in Fachlose aufgeteilt werden. Die damit entstanden Teilaufträge sind für mittelständische Unternehmen attraktiver und können eher umgesetzt werden. Die Anwendung der Losvergabe findet für nationale Vergabeverfahren sowie für europaweite Ausschreibungen Anwendung.

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