Was versteht man unter Nachhaltigkeit?

Nachhaltigkeit ist ein Konzept, welches den verantwortungsvollen Umgang mit nicht erneuerbaren Ressourcen sowie den rücksichtsvollen Einsatz mit erneuerbaren Ressourcen darstellt.

Die Hauptzielstellung ist ein langfristiges Denken und Handeln, was die Lebensqualität und Lebensgrundlage von heute fördert und die der zukünftigen Generationen erhalten lässt. Dabei werden die ökonomischen, sozialen und ökologischen Entwicklungen (3 Säulen Modell der Nachhaltigkeit) gleichwertig und abhängig voneinander betrachtet.

Bei Vergabeverfahren müssen Aspekte der nachhaltigen Beschaffung berücksichtigt werden. Bund, Länder und Kommunen arbeiten daran, dass immer mehr auf nachhaltige Produkte und Dienstleistungen öffentlichen beschafft werden. Das geltende Vergaberecht bietet öffentlichen Auftraggebern viele Möglichkeiten, strategische, nachhaltige Aspekte im Vergabeverfahren zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 3 GWB und § 2 Abs. 3 UVgO). Diese müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Damit können Leistungen beschafft werden, die umweltbezogene, soziale und innovative Belange in besonderer Weise berücksichtigen.

Die drei Säulen der Nachhaltigkeit

Das sogenannte Drei-Säulen-Modell bildet die Grundlage des Nachhaltigkeitsbegriffs und dient auch im Vergaberecht als inhaltlicher Orientierungsrahmen. Die ökologische Dimension bezieht sich auf den Schutz natürlicher Ressourcen, den Klimaschutz, die Reduktion von Emissionen sowie den sparsamen Umgang mit Energie und Rohstoffen. Die soziale Dimension umfasst Aspekte wie faire Arbeitsbedingungen, die Einhaltung von Mindestlöhnen, Arbeitsschutz, Chancengleichheit und soziale Verantwortung entlang der Lieferketten. Die ökonomische Dimension zielt auf eine langfristig tragfähige und wirtschaftliche Beschaffung ab, die nicht allein auf den niedrigsten Preis, sondern auf den besten Wert über den gesamten Lebenszyklus einer Leistung abstellt.

Diese drei Dimensionen stehen nicht isoliert nebeneinander, sondern sind eng miteinander verknüpft. Nachhaltigkeit liegt nur dann vor, wenn ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte gemeinsam berücksichtigt und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden.

Nachhaltigkeit im Vergaberecht und in der öffentlichen Beschaffung

Nachhaltigkeit hat im öffentlichen Auftragswesen eine besondere Bedeutung, da öffentliche Auftraggeber durch ihr Beschaffungsvolumen erheblichen Einfluss auf Märkte und Produktionsbedingungen ausüben. Das Vergaberecht erlaubt und fordert zunehmend, nachhaltige Kriterien in Vergabeverfahren einzubeziehen, sofern ein sachlicher Bezug zum Auftragsgegenstand besteht.

Nachhaltige Anforderungen können an unterschiedlichen Stellen des Vergabeverfahrens verankert werden, etwa in der Leistungsbeschreibung, als Zuschlagskriterium oder in den Vertragsausführungsbedingungen. Beispiele hierfür sind umweltfreundliche Materialien, energieeffiziente Produkte, soziale Mindeststandards oder innovative, ressourcenschonende Lösungen. Entscheidend ist, dass diese Anforderungen transparent, diskriminierungsfrei und für alle Bieter gleichermaßen nachvollziehbar formuliert werden.

Internationale und strategische Bedeutung von Nachhaltigkeit

Mit den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, den sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs), wurde ein international anerkannter Rahmen geschaffen, der die strategische Ausrichtung nachhaltigen Handelns weltweit vorgibt. Diese Ziele reichen von Klimaschutz und verantwortungsvollem Konsum über menschenwürdige Arbeit bis hin zu nachhaltigen Infrastrukturen.

Auch im öffentlichen Beschaffungswesen dienen die SDGs zunehmend als Orientierung, um Vergabeverfahren strategisch auszurichten und langfristige gesellschaftliche Ziele zu unterstützen. Nachhaltigkeit ist damit nicht nur ein ethisches Leitbild, sondern ein zentrales Steuerungsinstrument moderner öffentlicher Verwaltung.

Bedeutung für Auftraggeber und Unternehmen

Für öffentliche Auftraggeber bedeutet Nachhaltigkeit, Beschaffungsentscheidungen ganzheitlich zu betrachten und langfristige Auswirkungen stärker zu berücksichtigen. Unternehmen wiederum müssen sich darauf einstellen, dass nachhaltige Kriterien in Vergabeverfahren weiter an Bedeutung gewinnen. Wer frühzeitig nachhaltige Prozesse, Produkte und Dienstleistungen etabliert, verbessert seine Wettbewerbsfähigkeit und positioniert sich langfristig erfolgreich im öffentlichen Auftragswesen.

Nachhaltigkeit ist damit ein wesentlicher Bestandteil einer zukunftsfähigen, verantwortungsvollen und rechtssicheren öffentlichen Beschaffung.

Weitere Informationen

Mit den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) wurde ein Rahmen geschaffen der zur Verwirklichung einer weltweiten nachhaltigen Gesellschaft beiträgt und eine strategische Ausrichtung vorgibt.

Bei der Ausschreibung und bei E-Vergaben über evergabe.de können Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden. Wähle das System mit welchem du öffentlich nachhaltig beschaffen willst und vergib Deinen Auftrag.

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