Was ist ein Projektant?
Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe wird als Projektant ein Unternehmen bezeichnet, welches die Leistungsbeschreibung mit geplant bzw. erstellt oder den Auftraggeber anderweitig beraten hat. Gemäß § 6 VgV Abs. 3 kann es zu einem Interessenkonflikt kommen, wenn der Projektant an der späteren Ausschreibung teilnehmen möchte, da er Einfluss auf die Leistungsbeschreibung nehmen konnte und deshalb bei der Ausschreibung in der Regel im Vorteil wäre. Im Falle eines erwiesenen Interessenkonflikts werden Projektanten grundsätzlich vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dadurch wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und Transparenz gewährleistet.
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Rechtliche Einordnung und Hintergründe
Der Projektant nimmt eine besondere Rolle im Vorfeld eines Vergabeverfahrens ein, weil er – im Gegensatz zu anderen Marktteilnehmern – direkten Einblick in die Bedarfsanalyse, die technische Ausgestaltung und die konkrete Leistungsbeschreibung erhält. Diese Nähe zum Auftraggeber kann dazu führen, dass seine Teilnahme am Vergabeverfahren als unzulässige Beeinflussung bewertet wird. Die Regelungen des § 6 VgV dienen daher dem Schutz des fairen Wettbewerbs und sollen sicherstellen, dass alle Bieter auf einer gleichen Informationsbasis kalkulieren.
Der Ausschluss eines Projektanten ist jedoch kein Automatismus. Der Auftraggeber muss prüfen, ob der vermeintliche Wettbewerbsvorteil durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden kann. Dazu zählen beispielsweise die Offenlegung sämtlicher projektantenspezifischer Informationen gegenüber allen Bietern oder Anpassungen der Leistungsbeschreibung, um Verzerrungen zu vermeiden.
Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
Öffentliche Auftraggeber haben die Pflicht, Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Mögliche Maßnahmen sind:
– umfassende Dokumentation der Beratungsleistungen des Projektanten
– Offenlegung aller planerischen Erkenntnisse gegenüber anderen Bietern
– Anpassung oder Neubearbeitung der Leistungsbeschreibung
– Einsatz unabhängiger externer Prüfer oder Gutachter
Wenn die Neutralität trotz solcher Maßnahmen nicht gewährleistet werden kann, ist der Ausschluss des Projektanten zwingend.
Bedeutung für Bieter und Auftraggeber
Für Bieter ist wichtig zu wissen, dass die Projektantenregelung ihre Wettbewerbschancen schützt. Sie verhindert, dass Unternehmen mit Vorwissen bevorzugt werden. Für Auftraggeber bedeutet dies hingegen, die Vergabe sorgfältig zu strukturieren, um keine anfechtbaren Wettbewerbsvorteile zu schaffen. Fehler in diesem Zusammenhang können zu Nachprüfungsverfahren führen, die sowohl Zeit als auch Kosten verursachen.
Zudem fördert die klare Trennung von Planung und Teilnahme am Vergabeverfahren die Qualität der Ausschreibungen, weil die Leistungsbeschreibung unabhängig und neutral bleibt.