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Unterschwelliger Auftragswert
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Was ist ein unterschwelliger Auftragswert?

Ein unterschwelliger Auftragswert im Vergaberecht bezeichnet einen Auftragswert, der sich unterhalb der eurpoäischen Schwellenwerte befindet. Dieser Bereich wird auch Unterschwellenbereich genannt. Die Schwellenwerte sind gemäß § 106 GWB festgelegt.

Liegt ein Auftrag unterhalb der EU-Schwellenwerte, ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen. Stattdessen gelten die nationalen Regelungen, die je nach Bundesland durch zusätzliche Gesetze und Verwaltungsvorschriften ergänzt werden können.


Unterschwellenbereich  im Vergaberecht

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Der Unterschwellenbereich und die Anwendung der UVgO sind zentrale Themen, die regelmäßig aufgegriffen werden müssen. Unsere Webinare behandeln diese Aspekte umfassend und bieten Dir Antworten auf alle Fragen rund um den unterschwelligen Auftragswert und die relevanten Vorgaben.


Aktuelle Schwellenwerte

Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre an das allgemeine Preisniveau angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Werte:

  • Für Bauaufträge im Bereich öffentlicher Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und für Baukonzessionen: 5.538.000 Euro (zzgl. MwSt.)
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber: 221.000 Euro (zzgl. MwSt.)
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 Euro (zzgl. MwSt.)
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler oberster Regierungsbehörden: 143.000 Euro (zzgl. MwSt.)

Mit evergabe.de kannst Du problemlos Deine unterschwelligen Aufträge ausschreiben. Öffentlich, beschränkt oder freihändig, mit oder ohne Teilnahmewettbewerb.

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