Was ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet Unternehmen Angaben über nichtfinanzielle Informationen, im Umgang mit sozialen sowie ökologischen Herausforderungen, offenzulegen.
Neben der Motivation verantwortungsvolle Geschäftsmodelle und Ansätze zu entwickeln, helfen die Offenlegungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung außerdem, Stakeholdern die nichtfinanziellen Leistungen zu bewerten. Folgende Informationen müssen offengelegt werden:
Informationen über Umweltangelegenheiten
Soziale Aspekte und der Umgang mit Mitarbeitern
Achtung der Menschenrechte
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Diversität in den Leistungsorganen
Die Richtlinien 2014/95/EU der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) legt zudem die Vorschriften der Offenlegung fest.
Corporate Sustainability Reportive Directive
Die CSRD – also die Corporate Sustainability Reportive Directive – wird schrittweise umgesetzt und soll damit ab 2024 gelten. Sie ist eine Erweiterung der derzeitigen Nachhaltigkeitsberichterstattung und dehnt demnach den Geltungsbereich für die Unternehmen aus.
Für wen gelten die EU-Vorschriften und wer muss Bericht erstatten?
Derzeit gelten sie für große Unternehmen von öffentlichen Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten. Darunter zählen einerseits börsenorientierte Unternehmen, andererseits Banken, aber auch Versicherungsgesellschaften. All jene großen Organisationen müssen einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nachkommen.
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