Was ist die Öffentliche Hand?
Die öffentliche Hand bezeichnet den gesamten Bereich des öffentlichen Sektors. Dazu gehören insbesondere Bund, Länder und Gemeinden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Der Begriff ist umgangssprachlich, wird aber auch in Gesetzen und der Verwaltungssprache verwendet, etwa in § 224 SGB IX im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe.
Welche Institutionen zählen zur öffentlichen Hand?
Gebietskörperschaften wie Bund, Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden
Körperschaften des öffentlichen Rechts, z. B. Industrie- und Handelskammern, Universitäten oder Krankenkassen
Anstalten des öffentlichen Rechts, etwa Rundfunkanstalten oder Sparkassen
Stiftungen des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise die Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Diese Institutionen erfüllen öffentliche Aufgaben, finanzieren sich überwiegend aus Steuern oder Abgaben und unterliegen speziellen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wie agiert die öffentliche Hand wirtschaftlich?
Obwohl die öffentliche Hand keine gewinnorientierte Organisation ist, tritt sie wirtschaftlich auf. Sie vergibt Aufträge, kauft Waren und Dienstleistungen ein und kann auch als Arbeitgeber oder Eigentümer von Unternehmen fungieren (z. B. Stadtwerke, kommunale Wohnungsunternehmen). Dabei müssen ihre Tätigkeiten stets dem Gemeinwohl dienen. Die wirtschaftliche Betätigung erfolgt daher innerhalb gesetzlicher Grenzen und unter Beachtung der Wettbewerbsneutralität, um private Anbieter nicht zu benachteiligen.
Warum ist die öffentliche Hand wichtig für die Auftragsvergabe?
Die öffentliche Hand zählt zu den größten Auftraggebern Deutschlands. Ihre Ausgaben für Bauleistungen, Dienstleistungen und Lieferleistungen betragen jährlich mehrere Hundert Milliarden Euro. Um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen, unterliegen ihre Vergaben dem öffentlichen Vergaberecht. Dieses schreibt transparente Verfahren vor, die sicherstellen sollen, dass öffentliche Mittel wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die öffentliche Hand?
Wesentliche gesetzliche Regelungen betreffen:
das Vergaberecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB, Vergabeverordnung – VgV, SektVO, VOB/A)
das Haushaltsrecht auf Bundes- und Landesebene
Transparenz- und Antikorruptionsregelungen
Beihilferecht und EU-Vorgaben für staatliche Zuwendungen
Neben der klassischen Verwaltung betreffen diese Regelungen auch Beteiligungen der öffentlichen Hand an Unternehmen oder Kooperationen in Public-Private Partnerships (PPP).
Ausschreibungen veröffentlichen als Institution der öffentlichen Hand
Als Einrichtung der öffentlichen Hand kannst Du Aufträge einfach, rechtssicher und elektronisch ausschreiben – etwa über Online-Vergabeplattformen wie evergabe.de. Diese unterstützen Dich bei der digitalen Erstellung, Veröffentlichung und Verwaltung Deiner Ausschreibungen gemäß den aktuellen vergaberechtlichen Bestimmungen.