Was ist ein Unterangebot?

Ein Unterangebot bezeichnet in Vergabeverfahren ein Angebot, dessen Preis im Verhältnis zu anderen Angeboten außergewöhnlich niedrig ist. Es liegt vor, wenn der Angebotspreis erheblich unter dem marktüblichen oder kalkulatorisch realistischen Niveau liegt und daher einer vertieften Prüfung durch die Vergabestelle bedarf. Dabei ist der Bieter verpflichtet, dem Auftraggeber das Zustandekommen des zu niedrigen Preises und des Unterangebots zu erklären.

Rechtliche Einordnung und Bewertungskriterien

Ein Unterangebot wird nach § 60VgV sowie § 16d VOB/A einer sogenannten Auskömmlichkeitsprüfung unterzogen. Auch der frühere Bezug auf § 13 VOB/A bleibt relevant für die Angebotsabgabe, wurde jedoch inzwischen um Regelungen zur elektronischen Kommunikation und zum Preis-Leistungs-Verhältnis erweitert.

Damit eine Vergabestelle von einem Unterangebot ausgeht, muss die Preisabweichung signifikant sein – häufig wird eine Abweichung von mehr als 10 % zum nächsthöheren Angebot als Indikator herangezogen, rechtlich verbindlich ist dieser Schwellenwert jedoch nicht. Entscheidend ist, ob begründete Zweifel an der Wirtschaftlichkeit oder Auskömmlichkeit des Angebots bestehen.

Wie wird ein Unterangebot geprüft?

  1. Identifikation: Die Vergabestelle erkennt eine auffällig niedrige Preisposition oder ein insgesamt niedriges Angebot.

  2. Aufklärung: Der Bieter wird aufgefordert, seine Kalkulation zu erläutern. Er muss nachvollziehbar darlegen, wie das Preisniveau zustande kam (z. B. durch günstige Einkaufskonditionen, technische Innovationen oder Effizienzvorteile).

  3. Bewertung: Die Vergabestelle prüft die Angaben auf Plausibilität.

  4. Entscheidung: Wird das Angebot als nicht auskömmlich eingestuft, kann es vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

Warum ist die Prüfung von Unterangeboten wichtig?

Unterangebote bergen das Risiko, dass Leistungen nicht ordnungsgemäß oder nur mit Nachträgen erbracht werden können. Für Auftraggeber entsteht dadurch ein erhebliches Risiko für Projektausfälle oder Zusatzkosten. Die Prüfung sichert die Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Chancengleichheit im Vergabeverfahren – zentrale Prinzipien des öffentlichen Auftragswesens.

Digitale Unterstützung bei der Unterangebotsprüfung

Bei der Prüfung und Wertung von Angeboten mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) sind Unterangebote ersichtlich. Durch den Workflow in der Angebotsöffnung sieht der Auftraggeber sofort zu niedrig angegebene Preise. Außerdem ist auf einen Blick zu erkennen, um wie viel das Unterangebot zum nächst höheren abweicht.

>> Informationen zum evergabe Manager

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