Was ist ein Unverhältnismäßiger Aufwand?
Ein Unverhältnismäßiger Aufwand bezeichnet einen allzu großen Einsatz von Ressourcen, die Auftraggeber bei einer Öffentlichen Ausschreibung haben. In diesem Fall dürfen sie das Verfahren einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nutzen.
Nach § 3 Abs. 4 VOL/A ist der Aufwand unverhältnismäßig, wenn er in einer Diskrepanz zu der erbrachten Leistung steht.
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