Was sind Unzutreffende Erklärungen?
Unzutreffende Erklärungen sind vorsätzliche oder fahrlässige Falschangaben von Bietern bezüglich ihrer Eignung und eventuellen Ausschlussgründen. Bieter können dadurch von der Teilnahme am Wettbewerb disqualifiziert werden. Sie dürfen nicht mehr an einer Ausschreibung teilnehmen.
Weiterführende Informationen zu Unzutreffende Erklärungen
Die gesetzliche Regelung ist durch § 31 Absatz 1 VgV, § 124 Abs 1 GWB und § 6e EU Abs. 6 VOB/A gegeben. Fakultative Ausschlussgründe sind auf ein früheres Fehlverhalten eines Bieters bezogen. Seine Eignung wird dadurch in Zweifel gezogen. Der Auftraggeber kann in eigenem Ermessen entscheiden, ob der Bieter sich noch auf eine elektronische Ausschreibung bewerben darf.
Fakultative Ausschlussgründe können unter anderem sein:
strafbares Verhalten wie Betrug oder Urkundenfälschung
Zahlungsunfähigkeit des Bieters
Kündigung eines früheren Auftrags wegen Schlechterfüllung
Bedeutung unzutreffender Erklärungen für die Integrität des Vergabeverfahrens
Unzutreffende Erklärungen stellen nicht nur einen formalen Verstoß dar, sondern beeinträchtigen die Grundprinzipien des Vergaberechts wie Transparenz, Gleichbehandlung und fairen Wettbewerb. Sobald ein Bieter unrichtige Angaben zu seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, seinen Referenzen, seiner Zuverlässigkeit oder zu möglichen Ausschlussgründen macht, wird der gesamte Vergabeprozess gefährdet. Denn dadurch können Anbieter bevorzugt werden, die die tatsächlichen Anforderungen nicht erfüllen, während zuverlässige Unternehmen benachteiligt werden.
Insbesondere im Oberschwellenbereich sind Auftraggeber verpflichtet, Unstimmigkeiten sorgfältig zu prüfen und die Entscheidung zu dokumentieren, um spätere Nachprüfungsverfahren offiziell nachvollziehbar zu machen. Die Vergabestelle muss dabei abwägen, ob die Unrichtigkeit auf ein Versehen oder ein bewusstes Verschleiern zurückzuführen ist. Für die Bewertung ist relevant, ob der Bieter die Möglichkeit hatte, die Angaben zu korrigieren, oder ob der Fehler für den Wettbewerb wesentlich ist.
Abgrenzung zu fehlenden oder unvollständigen Angaben
Unzutreffende Erklärungen unterscheiden sich klar von fehlenden oder unvollständigen Informationen. Während Unterlagen in bestimmten Fällen nachgefordert oder ergänzt werden dürfen, betrifft eine unzutreffende Erklärung eine falsche Aussage, die das Vertrauen in die Zuverlässigkeit eines Unternehmens mindert. Daher ist ein Ausschluss häufig zwingend oder zumindest ermessensgerecht. Auch der Versuch, durch bewusste Falschangaben Wettbewerbsvorteile zu erzielen, kann zukünftige Vergaben beeinflussen und zu langfristigen Ausschlüssen führen.
Bedeutung für Bieter
Für Bieter ist die sorgfältige, wahrheitsgemäße und vollständige Abgabe aller Erklärungen entscheidend. Selbst kleinere Falschangaben können als Indiz fehlender Zuverlässigkeit gewertet werden. Unternehmen sollten daher interne Prüfmechanismen etablieren, um Nachlässigkeit zu vermeiden. Eine korrekte Dokumentation stärkt die Glaubwürdigkeit und verhindert spätere Vergabenachteile.
Lokalisiert eine Vergabestelle bei der Angebotsprüfung eine unzutreffende Erklärung, kann sie den Bieter ausschließen und den Ausschluss im evergabe Manager (AI Vergabemanager) dokumentieren.