Was ist eine Wertgrenze?
Eine Wertgrenze im Vergaberecht bezeichnet den Betrag, ab dem eine Leistung nicht mehr direkt vergeben werden darf, sondern öffentlich ausgeschrieben werden muss.
In Deutschland werden die Wertgrenzen durch die Bundesländer bestimmt. In vielen Bundesländern und auf Bundesebene sind feste Wertgrenzen festgelegt, bis zu denen eine öffentliche Ausschreibung ohne Einzelfallprüfung entfallen kann. Die Höhe dieser Grenzen hängt vom jeweiligen Vergaberegime ab – also VOB/A oder UVgO.
Wie funktionieren Wertgrenzen in der Praxis?
Wertgrenzen dienen dazu, Vergabeverfahren bei kleinvolumigen Aufträgen zu vereinfachen und eine wirtschaftliche sowie zügige Auftragsvergabe zu ermöglichen. Grundsätzlich muss zwar unterhalb der EU-Schwellenwerte öffentlich ausgeschrieben werden. Ist der Aufwand dafür jedoch unverhältnismäßig im Verhältnis zum Auftragswert, dürfen Leistungen im Rahmen einer freihändigen Vergabe oder beschränkten Ausschreibung vergeben werden. Welche Wertgrenzen hierfür gelten, legen die Bundesländer per Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift fest – häufig mit unterschiedlichen Grenzen für Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen.
In der Praxis bedeutet dies beispielsweise:
Länder können festlegen, dass kleinere Bauaufträge bis zu einem bestimmten Betrag direkt vergeben werden dürfen.
Liefer- und Dienstleistungen
Für Bereiche wie IT-Support oder Reinigungsleistungen gelten separate, meist niedrigere Wertgrenzen.
Kombination mit Schwellenwerten
Wird eine nationale Wertgrenze überschritten, ist ein förmliches Verfahren – öffentliche Ausschreibung oder EU-weite Vergabe – zwingend.
Wertgrenzen werden regelmäßig überprüft und angepasst, etwa aufgrund wirtschaftlicher Entwicklungen oder Reformen der Vergabe- und Haushaltsregelungen. Sie sind ein wichtiges Instrument, weil sie Verwaltungsaufwand verringern, effiziente und schnelle Beschaffungen ermöglichen, Transparenz und Rechtssicherheit schaffen und insbesondere KMU (kleine und mittlere Unternehmen) den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.
Die Wertgrenzen im Ober- oder Unterschwellenbereich sind im evergabe Manager hinterlegt und werden bei der Durchführung einer Vergabe berücksichtigt.
Gleichzeitig gewinnen Nachhaltigkeitskriterien auch bei Vergaben unterhalb der Wertgrenzen an Bedeutung. Zudem haben einige Bundesländer im Zuge aktueller Krisen zeitweise höhere Wertgrenzen eingeführt, um schnellere Beschaffungen zu ermöglichen. Darüber hinaus findet eine fortlaufende Harmonisierung zwischen Bund und Ländern statt, um Transparenz und Vergleichbarkeit der Wert- und Schwellenwerte weiter zu verbessern.