Was ist eine Nachprüfungsstelle?
Nachprüfungsstelle im Sinne des §21 VOB/A ist diejenige Stelle, welche die Fach- oder Rechtsaufsicht über den ausschreibenden öffentlichen Auftraggeber ausübt. Bieter, die Verstöße gegen Vergabebestimmungen vermuten und die dadurch im Vergabeverfahren benachteiligt sein könnten, müssen sich vorrangig an den Auftraggeber wenden, um diesem Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Abhilfe zu geben. Hat diese Rüge keinen Erfolg, können sie sich an die Nachprüfungsstelle wenden. Die Nachprüfung findet dann vor der Vergabekammer oder der Rechts- und Fachaufsichtsbehörde statt.
Die Nachprüfungsstelle ist in den Vergabeunterlagen anzugeben.
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