Was ist ein Nachweis der Leistungsfähigkeit?

Ein Nachweis der Leistungsfähigkeit belegt, dass ein Unternehmen über die finanziellen, wirtschaftlichen, technischen und personellen Mittel verfügt, um eine ausgeschriebene Leistung ordnungsgemäß zu erbringen. Er dient Auftraggebern als Beurteilungsgrundlage, ob ein Bieter die Anforderungen eines öffentlichen oder privaten Auftrags erfüllen kann.

Bedeutung im Vergabeverfahren

Der Nachweis der Leistungsfähigkeit zählt zu den zentralen Eignungskriterien im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe und wird vom Auftraggeber festgelegt. Leistungsfähig sind jene Unternehmen, die über die finanziellen, kaufmännischen, technischen und personellen Mittel verfügen, um die ausgeschriebene Leistung zuverlässig zu erbringen. Neben der Leistungsfähigkeit werden auch Fachkunde und Zuverlässigkeit geprüft. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür ergeben sich insbesondere aus § 6b VOB/A Abs. 3 sowie den entsprechenden Regelungen der VgV und der UVgO.

Nach der Angebotsprüfung und -wertung erfolgt die Prüfung der Eignungen der Bieter. Dabei müssen die erforderlichen Eignungsnachweise gemäß § 6b VOB/A Abs. 3 fristgerecht und – abhängig von der Verfahrensart – entweder bereits mit dem Angebot oder mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.

Warum ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit wichtig?

Er schützt Auftraggeber davor, Aufträge an Unternehmen zu vergeben, die die Arbeiten nicht zuverlässig oder in ausreichender Qualität ausführen können. Gleichzeitig stärkt er das Vertrauen in die Transparenz und Fairness des Vergabeverfahrens. Für Bieter ist er Voraussetzung, um am Wettbewerb teilzunehmen und ihre Wettbewerbsfähigkeit glaubhaft zu machen.

Welche Nachweise sind zulässig?

Eigene Vergabestellen sollten den Bewerbern die Möglichkeit zu einer Eigenerklärung geben. Auftraggeber können verschiedene Dokumente zur Prüfung der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit anfordern. Dazu zählen unter anderem:

  • Bonitätsauskünfte von Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Creditreform, Bürgel)

  • Jahresabschlüsse, Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten Geschäftsjahre

  • Umsatzerklärungen für den relevanten Tätigkeitsbereich

  • Nachweise über Beschäftigtenzahlen und organisatorische Strukturen

  • Angaben zu technischer Ausstattung, Maschinen oder Spezialgeräten

  • Referenzen über erfolgreich abgeschlossene Projekte mit vergleichbarer Leistung

  • Nachweise über Umweltmanagementsysteme (z. B. EMAS, ISO 14001)

  • Angaben zu Kapitalausstattung, Anlagevermögen oder Unternehmensbeteiligungen

In unserem Referenzverzeichnis können sich Unternehmen präsentieren. Mit Texten und Bildern zeigst Du, was Du in der Vergangenheit geleistet hast.

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