Was ist die Stoffpreisgleitklausel?

Die Stoffpreisgleitklausel ist eine Sonderform der Preisgleitklauseln. Diese werden angewendet, wenn ein Bauherr die zukünftigen Einkaufspreise der Stoffe und Materialien nicht kalkulieren kann. Bei mehrjährigen Bauprojekten kann es vorkommen, das sich die Preise nicht vorhersagen lassen. Besonders die Stahlpreise unterlagen in den letzten Jahren starken Änderungen.

Vorgaben dazu stehen im Vergabe- und Vertragshandbuch des Bundes (VHB) sowie im Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA-B StB).

Die Stoffpreisgleitklausel schützt den Auftragnehmer vor einem ungewöhnlichen Wagnis.

Hintergrund und Zweck der Stoffpreisgleitklausel

Stoffpreisgleitklauseln dienen dazu, Kostenrisiken aus starken Preisveränderungen bestimmter Materialien fair zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu verteilen. Sie kommen vor allem dann zur Anwendung, wenn wesentliche Stoffe – etwa Stahl, Bitumen, Holz oder bestimmte Kunststoffe – preisvolatil sind und die marktbedingten Schwankungen nicht verlässlich vorhergesagt werden können. Ohne eine solche Klausel müsste der Auftragnehmer enorme Risikozuschläge einrechnen, was die Wirtschaftlichkeit öffentlicher Vergaben beeinträchtigen würde. Durch die Klausel wird hingegen eine transparente und nachvollziehbare Preisanpassung ermöglicht.

Rechtlicher Rahmen der Stoffpreisgleitung

Die vergaberechtlichen Grundlagen ergeben sich nicht nur aus VHB und HVA B-StB, sondern ergänzend auch aus allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien wie Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit. Auftraggeber müssen im Vorfeld klar definieren, für welche Stoffe und unter welchen Bedingungen die Gleitklausel gilt. Üblich ist die Festlegung eines Basiswerts aus einem anerkannten Index, beispielsweise aus Preisindizes des Statistischen Bundesamts. Steigen oder sinken die Werte während der Vertragslaufzeit signifikant, ergibt sich daraus ein rechnerischer Mehr- oder Minderbetrag.

Wie funktioniert die Preisgleitung?

Stoffpreisgleitklauseln folgen einem festen Berechnungsschema. Ausgangspunkt ist der vertraglich festgelegte Basispreis. Verändert sich der Materialpreis über einen bestimmten Schwellenwert hinaus, wird der Vertragspreis anteilig angepasst. Die Berechnung berücksichtigt typischerweise:

– den Basisindex des Materials,
– den aktuellen Indexwert,
– den vertraglichen Stoffkostenanteil der Position,
– den im VHB oder HVA B-StB definierten Anpassungsmechanismus.

Durch diese Berechnungslogik wird sichergestellt, dass nur tatsächliche, marktwirtschaftlich begründete Schwankungen ausgeglichen werden und keine einseitige Risikoabwälzung stattfindet.

Bedeutung für Auftraggeber und Auftragnehmer

Für Auftraggeber ermöglichen Stoffpreisgleitklauseln eine realistische und wettbewerbsfördernde Angebotslage, da Bieter keine überhöhten pauschalen Risikozuschläge einkalkulieren müssen. Gleichzeitig erhalten Auftragnehmer die Sicherheit, dass extreme Kostensteigerungen nicht zu wirtschaftlichen Schäden führen, die ihre Leistungsfähigkeit gefährden könnten. Damit trägt die Stoffpreisgleitung wesentlich zur Stabilität langlaufender Bauverträge bei.

Viele der auf evergabe.de veröffentlichten Ausschreibungen enthalten Stoffpreisgleitklauseln, insbesondere zu größeren Bauprojekten.

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