Was ist die De-minimis-Regel?

Die De-minimis-Regel ist eine Ausnahmevorschrift im Wettbewerbs- sowie Vergaberecht. Sie ermöglicht eine vereinfachte Vergabe kleiner Aufträge wenn der betroffene Sachverhalt geringfügig und damit unbedeutend ist, ohne dass ein förmliches Vergabeverfahren erforderlich ist. Dadurch sollen Bürokratie reduziert und öffentliche Beschaffungen effizienter gestaltet werden.

Voraussetzungen & Pflichten zur De-minimis-Regel

  • Die Regel basiert auf der Annahme, dass kleine Beihilfen den Wettbewerb nicht erheblich beeinflussen.

  • Laut EU-Verordnung Nr. 1407/2013 gilt eine Höchstgrenze von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren.

  • Für Unternehmen im Straßengüterverkehr liegt die Grenze bei 100.000 Euro.

  • Unternehmen müssen erhaltene De-minimis-Beihilfen dokumentieren.

  • Bei neuen Anträgen ist eine De-minimis-Erklärung erforderlich.

  • Behörden prüfen, ob die Höchstgrenzen eingehalten werden.

  • Überschreitungen oder unzulässige Kombinationen können zu Rückforderungen führen.

Anwendungsbereich der De-minimis-Regel

Die De-minimis-Regel findet vor allem im Bereich staatlicher Beihilfen Anwendung und wirkt mittelbar auch in der öffentlichen Beschaffung. Sie betrifft Fälle, in denen finanzielle Zuwendungen oder wirtschaftliche Vorteile so gering sind, dass sie den Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union nicht spürbar verzerren. In diesen Fällen verzichtet der Gesetzgeber auf aufwendige Prüf- und Genehmigungsverfahren.

Abgrenzung zu regulären Vergabeverfahren

Im Unterschied zu regulären Vergabeverfahren mit formalen Anforderungen, Fristen und Dokumentationspflichten erlaubt die De-minimis-Regel eine vereinfachte Vorgehensweise. Dennoch handelt es sich nicht um einen rechtsfreien Raum. Grundsätze wie Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Gleichbehandlung sind weiterhin zu beachten, auch wenn kein formelles Verfahren durchgeführt wird.

Dokumentations- und Nachweispflichten

Trotz der Vereinfachung bestehen klare Dokumentationspflichten. Unternehmen müssen erhaltene Beihilfen erfassen und auf Verlangen nachweisen. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, die Einhaltung der Höchstgrenzen zu prüfen und entsprechende Erklärungen einzuholen. Diese Dokumentation ist entscheidend, um spätere Rückforderungen oder beihilferechtliche Verstöße zu vermeiden.

Risiken bei Überschreitung der Höchstgrenzen

Werden die zulässigen Höchstbeträge überschritten oder mehrere Beihilfen unzulässig kombiniert, kann dies erhebliche Konsequenzen haben. In solchen Fällen droht die vollständige Rückforderung der gewährten Beihilfen. Für Unternehmen ist es daher wichtig, einen Überblick über alle erhaltenen De-minimis-Zuwendungen zu behalten.

Praxisrelevanz für Auftraggeber und Unternehmen

Für öffentliche Auftraggeber bietet die De-minimis-Regel einen pragmatischen Spielraum, um kleinere Beschaffungen effizient umzusetzen. Unternehmen profitieren von vereinfachten Verfahren und schnellerer Auftragsvergabe. Digitale Vergabemanagementlösungen unterstützen dabei, auch solche Ausnahmetatbestände strukturiert zu erfassen und rechtssicher abzuwickeln.

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