- Oberlandesgericht
- Oberschwellenbereich
- Oberschwelliger Auftragswert
- Obhutspflicht im KrWG
- OCCAR
- OECD-Leitsätze
- Offenes Verfahren
- Offensichtliche Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit
- Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)
- Öffentliche Ausschreibung
- Öffentliche Hand
- Öffentlicher Auftrag
- Öffentlicher Auftraggeber
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Freihändiger Vergabe
- Öffnung der Angebote
- OJS eSender Zertifizierung
- Option
- Ortsbesichtigung
Was ist ein oberschwelliger Auftragswert?
Ein oberschwelliger Auftragswert im Vergaberecht ist ein Auftragswert, der sich oberhalb der sog. europäischen Schwellenwerte befindet. Dieser Bereich wird auch Oberschwellenbereich genannt. Die Schwellenwerte sind in § 106 GWB definiert.
Die EU-Schwellenwerte werden aller zwei Jahre von der EU-Kommission überprüft und neu festgesetzt: Änderungen mit Wirkung ab 01.01.2020.
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Der oberschwellige Auftragswert ist ein zentrales Thema in unseren Seminaren und Webinaren. Hier erfährst Du alles Wichtige zu den relevanten Regelwerken und Schwellenwerten sowie den speziellen Abläufen im Vergabeverfahren. Von den rechtlichen Grundlagen bis zur praktischen Umsetzung erhältst Du fundiertes Wissen, um oberschwellige Vergaben sicher und erfolgreich zu meistern.
Aktuelle Schwellenwerte
Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre an das allgemeine Preisniveau angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Werte:
- Für Bauaufträge im Bereich öffentlicher Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und für Baukonzessionen: 5.538.000 Euro (zzgl. MwSt.)
- Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber: 221.000 Euro (zzgl. MwSt.)
- Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 Euro (zzgl. MwSt.)
- Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler oberster Regierungsbehörden: 143.000 Euro (zzgl. MwSt.)
Aufträge im Oberschwellenbereich müssen europaweit einheitlich bekannt gemacht werden. Nur bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte können unterlegene Bewerber die Einhaltung der Vergaberegeln in einem Nachprüfungsverfahren überprüfen lassen. Dieses Verfahren findet zunächst vor einer Vergabekammer und gegebenenfalls anschließend vor einem Oberlandesgericht (OLG) statt.
Mit evergabe.de kannst Du alle Aufträge elektronisch ausschreiben, ganz gleich für welchen Auftragswert.