Was ist der Submissionstermin?

Bei dem Submissionstermin handelt es sich um eine Angebotsöffnung zu einem öffentlichen Vergabeverfahren. Hier werden alle eingegangenen Angebote geöffnet, verlesen sowie dokumentiert. Zuständig hierfür ist der Auftragsgeber selbst.

Nach § 14 VOB/A ist der Termin einzuhalten und darüber hinaus verpflichtend eine Niederschrift (schriftlicher oder digitaler Form) anzufertigen.

Bei elektronischen Vergabeverfahren dürfen lediglich die Bieter, welche ein Angebot abgegeben haben oder aber dessen Bevollmächtigten anwesend sein.

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Weiterführende Informationen zum Submissionstermin

Mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers müssen die Eröffnung gemeinsam durchführen und dokumentieren. Dabei sind Name und Anschrift der Bieter sowie die Beträge und Preisangaben der Angebote festzuhalten. Zudem muss vermerkt werden, ob Nebenangebote eingereicht wurden und von wem diese stammen.

Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen besteht keine Pflicht, die Bieter über das Ergebnis eines Submissionstermins zu informieren. Anders verhält es sich bei national und europaweit ausgeschriebenen Bauleistungen – hier müssen alle Bieter über die Ergebnisse der Angebotsöffnung unterrichtet werden. Zudem haben Bieter und ihre Bevollmächtigten das Recht, das Protokoll der Angebotseröffnung sowie dazugehörige Nachträge einzusehen.

Bei Bauvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen öffentliche Auftraggeber nach dem Submissionstermin allen Bietern bestimmte Informationen bereitstellen, darunter die Namen der Bieter, die Angebotssummen, mögliche Preisnachlässe und die Anzahl der eingereichten Nebenangebote.

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