Was ist ein Direktkauf?

Der Direktkauf beschreibt die direkte Beschaffung von Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 500 Euro (ohne Umsatzsteuer). Er ist also kein Vergabeverfahren im eigentlichen Sinne, dennoch müssen die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden.

Rechtliche Grundlagen & Wertgrenzen beim Direktkauf

  • Nach § 3 Abs. 6 VOL/A sind Direktkäufe bis zu einem Auftragswert von 500 Euro (ohne Umsatzsteuer) möglich.

  • Mit der Einführung der UVgO wurde dieses Verfahren in Direktauftrag umbenannt, bei dem der maximale Auftragswert nach § 14 UVgO bei 1000 Euro liegen darf.

  • In einigen Bundesländern gelten abweichende Regelungen mit höheren Schwellenwerten.

Wann kommt ein Direktkauf zum Einsatz?

Der Direktkauf wird vor allem bei geringwertigen Beschaffungen eingesetzt, bei denen der organisatorische Aufwand eines formellen Vergabeverfahrens außer Verhältnis zum Auftragswert stehen würde. Typische Anwendungsfälle sind kurzfristige Bedarfe, kleinere Lieferungen oder einfache Dienstleistungen, bei denen Marktpreis und Leistungsumfang leicht überschaubar sind.

Abgrenzung zu anderen Vergabearten

Im Gegensatz zu Verfahren wie der Freihändigen Vergabe, der Beschränkten Ausschreibung oder der Öffentlichen Ausschreibung erfolgt beim Direktkauf keine systematische Einholung mehrerer Angebote. Dennoch handelt es sich nicht um einen rechtsfreien Raum. Auch beim Direktauftrag sind die Grundsätze der Vergabe zu beachten, insbesondere Gleichbehandlung, Transparenz und Wirtschaftlichkeit.

Dokumentationspflicht beim Direktkauf

Auch wenn der Direktkauf kein förmliches Vergabeverfahren darstellt, besteht eine Dokumentationspflicht. Auftraggeber sollten nachvollziehbar festhalten, warum ein Direktkauf gewählt wurde, welcher Auftragswert zugrunde lag und bei welchem Unternehmen die Beschaffung erfolgt ist. Diese Informationen sollten Bestandteil der Vergabeakte sein, um die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben belegen zu können.

Bedeutung der Wertgrenzen und Landesregelungen

Die zulässigen Wertgrenzen für den Direktkauf beziehungsweise den Direktauftrag können je nach anzuwendendem Regelwerk und Bundesland variieren. Während die UVgO eine bundesweit einheitliche Grundlage schafft, nutzen Länder teilweise eigene Verwaltungsvorschriften mit erweiterten Spielräumen. Für Auftraggeber ist es daher wichtig, stets die jeweils geltenden landesrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen.

Praxisrelevanz für Auftraggeber

Der Direktkauf ermöglicht eine schnelle und flexible Beschaffung bei geringem Verwaltungsaufwand. Richtig eingesetzt, trägt er dazu bei, Beschaffungsprozesse effizient zu gestalten, ohne die Grundsätze der Vergabe zu verletzen. Digitale Vergabemanagementsysteme unterstützen dabei, auch diese vereinfachten Beschaffungen strukturiert zu erfassen und rechtssicher zu dokumentieren.

Mit unserer Vergabemanagementlösung evergabe Management (AI Vergabemanager) für Auftraggeber kannst Du einen Direktkauf anlegen und verwalten.

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