Was ist eine Doppelausschreibung?
Unter Doppelausschreibung versteht man die zweifache Ausschreibung einer inhaltsgleiche Leistung durch einen öffentlichen Auftraggeber. Dies ist grundsätzlich unzulässig. Da eine Leistung nur einmal vergeben kann, sind beide Verfahren von Beginn der Ausschreibung an ungültig. Manche öffentliche Auftraggeber versuchen dadurch, gesetzeswidrig eine Markterkundung durchzuführen.
Im Gegensatz dazu bezeichnet eine Parallelausschreibung die gleichzeitige Ausschreibung verschiedener, aber ähnlicher Leistungen. Diese kann zulässig sein, wenn die ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich voneinander abweichen oder verschiedene Beschaffungsstrategien verfolgt werden.
Gründe für eine Doppelausschreibung
Fehlende interne Abstimmung zwischen verschiedenen Abteilungen oder Behörden
Irrtümer oder Missverständnisse in der Ausschreibungsplanung
Unzulässige Markterkundung, um ohne formelles Verfahren Angebote und Preise zu ermitteln
Rechtliche Folgen
Unwirksamkeit beider Ausschreibungen von Anfang an
Risiko von Nachprüfungsverfahren durch unterlegene Bieter
Mögliche Schadensersatzansprüche durch Unternehmen, die Kosten für eine Teilnahme aufgewendet haben
Wenn Du Deine Leistung noch nicht ausgeschrieben hast, kannst Du Dein Vorhaben bei evergabe.de veröffentlichen.