Was sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts?

Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind mit öffentlichen Aufgaben versehene, juristische Personen des öffentlichen Rechts. Sie werden auch als Körperschaften des öffentlichen Rechts bezeichnet. Der jeweilige Aufgabenbereich wird durch die entsprechenden Satzungen oder Gesetze bestimmt. Sie führen sachliche Mittel wie Fahrzeuge, Institute und Bauwerke mit Personal zusammen. Die daraus entstandene Organisationseinheit ist selbstständig und unterliegt dem öffentlichen Recht. Sie unterliegen in der Regel dem Vergaberecht und sind gehalten, ihren Beschaffungsbedarf öffentlich auszuschreiben.

Begriffliche Einordnung und rechtliche Abgrenzung

Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind Teil der mittelbaren Staatsverwaltung. Sie übernehmen Aufgaben, die ihnen durch Gesetz oder auf gesetzlicher Grundlage übertragen wurden, und handeln dabei eigenverantwortlich. Im Gegensatz zu privatrechtlich organisierten Unternehmen sind sie nicht dem Zivilrecht, sondern überwiegend dem öffentlichen Recht unterworfen. Dies betrifft insbesondere ihre Organisationsform, ihre Entscheidungsprozesse sowie ihre Bindung an haushalts- und vergaberechtliche Vorschriften.

Organisationsformen

Im öffentlichen Recht werden verschiedene Ausprägungen unterschieden, die jeweils spezifische Funktionen erfüllen. Zu den wichtigsten zählen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Körperschaften des öffentlichen Rechts verfügen über Mitglieder, die kraft Gesetzes zugeordnet sind, etwa Gemeinden, Kammern oder Universitäten. Anstalten des öffentlichen Rechts erbringen Leistungen für eine Vielzahl von Nutzern, beispielsweise Rundfunkanstalten oder öffentliche Sparkassen. Stiftungen des öffentlichen Rechts verfolgen einen dauerhaft festgelegten Zweck, häufig in den Bereichen Wissenschaft, Kultur oder Soziales.

Welche Aufgaben übernehmen Einrichtungen des öffentlichen Rechts?

Der Aufgabenbereich reicht von klassischer Verwaltungstätigkeit über Daseinsvorsorge bis hin zu Bildungs-, Forschungs- und Infrastrukturleistungen. Einrichtungen des öffentlichen Rechts handeln dabei stets im öffentlichen Interesse und sind an die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit, Gleichbehandlung und Transparenz gebunden. Ihre Tätigkeit ist regelmäßig nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet, sondern auf die Erfüllung eines gesetzlich definierten öffentlichen Auftrags.

Bedeutung im Vergaberecht

Für Unternehmen sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts insbesondere als öffentliche Auftraggeber relevant. Sie gelten nach deutschem und europäischem Vergaberecht häufig als vergabepflichtige Stellen und müssen ihren Bedarf an Liefer-, Dienst- und Bauleistungen im Wettbewerb beschaffen. Abhängig vom Auftragswert und Leistungsgegenstand kommen nationale oder EU-weite Vergabeverfahren zur Anwendung. Dadurch entsteht ein kontinuierlicher Markt für öffentliche Aufträge, der Transparenz und fairen Wettbewerb gewährleisten soll.

Relevanz für Unternehmen und Auftragnehmer

Da Einrichtungen des öffentlichen Rechts einen erheblichen Teil des öffentlichen Beschaffungsvolumens abdecken, sind sie zentrale Auftraggeber für zahlreiche Branchen. Öffentliche Ausschreibungen bieten insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, sich an transparenten Vergabeverfahren zu beteiligen und langfristige Geschäftsbeziehungen mit öffentlichen Auftraggebern aufzubauen.

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