Was ist ein Nichtoffenes Verfahren?

Ein Nichtoffenes Verfahren ist ein zweistufiges Vergabeverfahren im EU-Vergaberecht, bei dem nur ausgewählte Unternehmen vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Es stellt die oberhalb der EU-Schwellenwerte geltende Entsprechung zur „Beschränkten Ausschreibung“ im Unterschwellenbereich dar und kann von öffentlichen Auftraggebern alternativ zum Offenen Verfahren gewählt werden.

Merkmale des Nichtoffenen Verfahrens

Ein Nichtoffenes Verfahren wird angewendet, wenn der Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt. Es dient der Auswahl besonders geeigneter Bieter und basiert auf den rechtlichen Grundlagen § 16 Vergabeverordnung (VgV) sowie § 3 EU VOB/A. Öffentliche Auftraggeber dürfen dieses Verfahren ohne besondere Begründung anstelle des Offenen Verfahrens nutzen.

Ablauf in zwei Stufen

  1. Teilnahmewettbewerb
    In der ersten Stufe veröffentlicht der Auftraggeber eine Auftragsbekanntmachung. Unternehmen können ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen. Anhand objektiver Kriterien – etwa Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Referenzen – werden geeignete Bewerber ausgewählt.

  2. Aufforderung zur Angebotsabgabe
    Nur die ausgewählten Unternehmen werden im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe eingeladen. Laut § 51 Abs. 2 VgV kann der Auftraggeber die Zahl der einzuladenden Bieter auf fünf begrenzen, sofern ein fairer Wettbewerb gewahrt bleibt.

Wann ist das Nichtoffene Verfahren sinnvoll?

  • Wenn der Markt komplex ist und eine Vorauswahl qualifizierter Unternehmen erforderlich erscheint,

  • Wenn sensible oder sicherheitsrelevante Leistungen vergeben werden,

  • Wenn der Aufwand für eine große Zahl von Angeboten unverhältnismäßig wäre,

  • Wenn die Qualität und Fachkompetenz der Bieter entscheidend für den Beschaffungserfolg ist.

Je nach Art des Auftrags – z. B. bei Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen – ermöglicht dieses Verfahren eine gezieltere Steuerung des Wettbewerbs und reduziert den administrativen Aufwand.

Unterschied zum Offenen Verfahren

Während beim Offenen Verfahren jeder interessierte Anbieter ein Angebot abgeben darf, ist das Nichtoffene Verfahren auf eine beschränkte Gruppe von Teilnehmenden ausgelegt. Dadurch steigen oft die Qualität der Angebote und die Effizienz des Verfahrens, da nur geeignete Bieter beteiligt sind.

Digitale Durchführung

Die Vergabe kann vollständig elektronisch abgewickelt werden. Mit digitalen Tools wie dem evergabe Manager lassen sich alle Prozessschritte – von der Bekanntmachung bis zur Angebotswertung – transparent, revisionssicher und rechtskonform gestalten.

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