Was ist ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor einer beschränkten öffentlichen Ausschreibung?

Ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung bezeichnet ein zweistufiges Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe im nationalen Vergaberecht. In einem ersten Schritt werden interessierte Unternehmen öffentlich aufgerufen, einen Teilnahmeantrag einzureichen; in der zweiten Stufe werden nur die vorab ausgewählten, geeigneten Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Ablauf und Struktur des Verfahrens

Erste Stufe: Teilnahmewettbewerb

Der Auftraggeber veröffentlicht eine Bekanntmachung sowie die Teilnahmewettbewerbsunterlagen. Ziel ist es, Unternehmen zur Abgabe eines Teilnahmeantrags einzuladen.
Die Unternehmen legen dabei Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vor. Diese Unterlagen werden häufig als Eignungsnachweise bezeichnet und dienen der objektiven Vorauswahl. Wichtige Unterlagen können sein:

  • Eigenerklärungen zu Referenzen oder Umsatz

  • Nachweise zu Qualifikationen und technischen Kapazitäten

  • Zertifikate, Bescheinigungen und Auszüge aus Berufsregistern

Nach Prüfung der Bewerbungen entscheidet der Auftraggeber, welche Unternehmen die Eignungskriterien erfüllen.

Zweite Stufe: Angebotsaufforderung

Nur die als geeignet bewerteten Unternehmen werden anschließend zur Abgabe eines Angebots eingeladen. Die Anzahl der Teilnehmer kann durch den Auftraggeber begrenzt werden, um den Aufwand der Angebotsprüfung zu verringern.
In dieser Phase gelten die gleichen Anforderungen an Transparenz und Gleichbehandlung wie bei anderen Vergabearten. Die Angebotswertung erfolgt anhand festgelegter Zuschlagskriterien.

Abgrenzung zu anderen Vergabearten

Die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb unterscheidet sich von:

  • Offenen Verfahren: Hier kann jedes interessierte Unternehmen direkt ein Angebot abgeben.

  • Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb: Nur ausgewählte Unternehmen werden direkt zur Angebotsabgabe aufgefordert.

  • Freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben: Diese erlauben direkte Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Basis ergibt sich aus der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), insbesondere § 10 ff. Sie gilt für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Für europaweite Ausschreibungen existieren vergleichbare Verfahren wie das Nichtoffene Verfahren gemäß § 16 VgV.

Warum ist dieses Verfahren wichtig?

Die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb bietet mehrere Vorteile:

  • Effizienz durch Vorauswahl geeigneter Unternehmen

  • Wettbewerb bleibt gewahrt durch offene Teilnahmeaufrufe

  • Rechtssicherheit durch transparente Eignungsprüfung

  • Qualitätssteigerung durch Fokussierung auf leistungsfähige Bieter

Dieses Verfahren ist insbesondere bei technisch anspruchsvollen oder sicherheitsrelevanten Projekten relevant, bei denen Verlässlichkeit und Fachkompetenz zentrale Rollen spielen.

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