Was sind Europaweite Ausschreibungen?
Europaweite Ausschreibungen bezeichnen Vergaben, die bestimmte Auftragswerte (Schwellenwerte) übersteigen und daher europaweit auszuschreiben sind. Die jeweiligen Schwellenwerte werden alle 2 Jahre von der EU-Kommission neu festgelegt. Auf solche Ausschreibungen dürfen sich alle in der EU ansässigen Unternehmen bewerben.
Rechtliche Grundlagen und Geltungsbereich
Europaweite Ausschreibungen basieren auf dem europäischen Vergaberecht, das in Deutschland durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) sowie bereichsspezifische Vorschriften wie die Sektorenverordnung (SektVO) oder die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) umgesetzt wird.
Rechtsgrundlage ist insbesondere § 97 GWB, der die Grundsätze von Transparenz, Nichtdiskriminierung und Wettbewerb festlegt.
Relevante Rechtsquellen:
EU-Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU
§§ 97–186 GWB, VgV, SektVO, VSVgV
Government Procurement Agreement (GPA) der WTO für internationale Beteiligungen
Schwellenwerte und Aktualisierung
Die Schwellenwerte legen fest, ab welcher Auftragssumme eine europaweite Ausschreibung erforderlich ist. Sie werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission angepasst, z. B. zum 1. Januar 2024. Dabei wird der Mittelwert zwischen Euro und Sonderziehungsrechten (SZR) der Welthandelsorganisation berücksichtigt.
Beispiele aktueller Schwellenwerte (gültig ab 2024):
Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten Bundesbehörden: ca. 140.000 €
Kommunale Liefer- und Dienstleistungsaufträge: ca. 215.000 €
Bauaufträge: ca. 5.350.000 €
Veröffentlichungspflichten und Plattformen
Gemäß EU-Vorgaben besteht eine Veröffentlichungspflicht im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S).
Die Veröffentlichung erfolgt über das Online-System eNotices2. Eine kostenlose Registrierung ist erforderlich.
Veröffentlichungsplattformen:
TED (Tenders Electronic Daily) – die EU-weite Datenbank für öffentliche Ausschreibungen
SIMAP.europa.eu – zentrale Informationsplattform mit Standardformularen für Bekanntmachungen
Nur die amtliche Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist rechtlich verbindlich. Nationale Vergabeplattformen können auf TED verlinken, ersetzen die EU-Veröffentlichung aber nicht.
Verfahrensabläufe und Fristen
Europaweite Ausschreibungen folgen standardisierten Verfahrensarten, z. B.:
Offenes Verfahren (jeder Bieter darf ein Angebot abgeben)
Nichtoffenes Verfahren (Bewerbung, dann Einladung zur Angebotsabgabe)
Verhandlungsverfahren oder Wettbewerblicher Dialog bei komplexen Projekten
Fristenregelung:
Mindestfristen für Angebotsabgaben sind EU-weit harmonisiert.
Eine Vorinformation (PIN) im Amtsblatt kann die Fristen verkürzen.
Nach Zuschlagserteilung muss eine Bekanntmachung der vergebenen Aufträge veröffentlicht werden (sog. Contract Award Notice).
Warum sind europaweite Ausschreibungen wichtig?
Europaweite Ausschreibungen fördern:
Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen
Wettbewerb zwischen Unternehmen aus der gesamten EU
Marktzugang für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Effiziente Mittelverwendung öffentlicher Gelder
Zudem tragen sie zur Angleichung der Märkte in der Europäischen Union bei und stärken die digitale Vergabeinfrastruktur durch Systeme wie eForms und eSubmission.
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