Start-up-Unternehmen in der Vergabewelt
Start-Up-Unternehmen haben einen erschwerten Einstieg in die öffentliche Auftragsvergabe und können oft noch nicht an Öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Das liegt meist daran, dass die Unternehmen die sog. Eignungskriterien nicht erfüllen können. Viele öffentliche Auftraggeber akzeptieren nur Bieterfirmen, die bereits mehrere Jahre am Markt aktiv sind und bestimmte Umsätze erreicht haben. Häufig werden Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre abgefragt. Allerdings bietet das Vergaberecht Alternativen und Möglichkeiten:
Zum einen sind Beschränkte Vergaben mit Teilnahmewettbewerb eine Chance. Hier werden meist kleinere Aufträge vergeben, bei denen die Anforderungen an die Unternehmen in der Regel geringer angesetzt werden. Zum anderen können sich Unternehmen durch Bietergemeinschaften (oder Arbeitsgemeinschaften) gegenseitige Vorteile verschaffen. Schließen sich mindestens zwei Unternehmen zusammen, können sich diese auf Referenzen und/ oder Know-How des Partners berufen. Dabei handelt es sich um die sog. Eignungsleihe. Gute Chancen, in die öffentliche Auftragsvergabe einzusteigen, bieten sich für Start-ups auch als Subunternehmer, da die Eignungskriterien überwiegend beim Hauptauftragnehmer abgefragt werden.
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Warum Start-ups besondere Herausforderungen haben
Start-ups stehen häufig vor der Schwierigkeit, dass ihre Innovationskraft und fachliche Kompetenz nicht unmittelbar durch klassische Referenzen oder langjährige Umsätze belegt werden können. Vergabestellen orientieren sich jedoch stark an nachweisbaren Erfahrungen und wirtschaftlicher Stabilität, weshalb junge Unternehmen strukturell benachteiligt sein können. Zudem müssen Start-ups oft Ressourcen wie Personal, technische Ausstattung oder Bürgschaften erst aufbauen, bevor sie voll leistungsfähig gelten.
Strategien zur erfolgreichen Teilnahme
Start-ups können dennoch gezielt Strategien nutzen, um Zugangsbarrieren zu überwinden. Gerade die Eignungsleihe ist ein wichtiges Instrument, denn sie ermöglicht es unerfahrenen Unternehmen, fachliche, berufliche oder technische Kapazitäten eines Partners nachzuweisen, ohne selbst bereits umfassende Leistungen erbracht zu haben.
– Teilnahme an Marktsondierungen oder Interessenbekundungsverfahren, um frühzeitig identifiziert zu werden
– Aufbau von Referenzen über kleinere regionale Projekte
– Kooperation mit etablierten Unternehmen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften
– Einsatz innovativer Geschäftsmodelle, die im Rahmen von Innovationsausschreibungen besonders gefördert werden
– Frühzeitiges Verständnis der Eignungskriterien, um Schwachstellen gezielt aufzubauen
Bedeutung für öffentliche Auftraggeber
Für Auftraggeber bieten Start-ups einen hohen Mehrwert, da sie oft innovative, digitale oder besonders effiziente Lösungen bereitstellen. Während die Eignungskriterien Sicherheit garantieren sollen, arbeitet die öffentliche Hand zunehmend daran, Start-ups einen fairen Zugang zu ermöglichen, beispielsweise durch innovationsfreundliche Vergabeverfahren oder durch die Reduktion unnötiger Hürden.