Was sind Elektronische Mittel?
Elektronische Mittel im Vergabebereich sind gemäß § 9 Abs. 1 VgV Geräte und Programme, die für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten verwendet werden. Öffentliche Auftraggeber und die Auftragnehmer benutzen grundsätzlich elektronische Mittel in einem Vergabeverfahren.
evergabe.de ist ein geeignetes elektronisches Mittel für Deine Ausschreibung.
Starte jetzt mit Deiner Ausschreibung
Anwendungsbereiche und gesetzliche Grundlage
Warum sind Elektronische Mittel im Vergabeverfahren zwingend? Die gesetzliche Pflicht zur Nutzung Elektronischer Mittel im Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte ist eine direkte Folge der europäischen Vergaberichtlinien (2014/24/EU) und wurde in Deutschland durch das Vergaberecht, insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV), umgesetzt. Seit dem 18. Oktober 2018 muss die gesamte Kommunikation in diesen Verfahren grundsätzlich elektronisch erfolgen. Elektronische Mittel kommen in nahezu allen Schritten des Vergabeprozesses zum Einsatz:
Bekanntmachung: Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über digitale Plattformen.
Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Die digitale Bereitstellung und der Download der Dokumente.
Kommunikation: Die elektronische Übermittlung von Bieterfragen und Antworten.
Angebotsabgabe: Die verschlüsselte, elektronische Einreichung von Angeboten (E-Submission).
Speicherung: Die Archivierung aller Daten, Dokumente und Protokolle im System.
Öffentliche Auftraggeber und die Auftragnehmer benutzen grundsätzlich Elektronische Mittel in einem Vergabeverfahren, um die Grundsätze der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Anforderungen an Elektronische Mittel
Welche Anforderungen werden an die verwendeten Systeme gestellt? Elektronische Mittel müssen gemäß § 10 VgV spezifische Sicherheits- und Funktionsanforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sind entscheidend, um die Integrität und Vertraulichkeit der übermittelten Daten zu schützen.
Zu den wichtigsten Anforderungen an die Elektronischen Mittel zählen:
Verfügbarkeit und Betriebssicherheit: Die Systeme müssen zuverlässig funktionieren.
Sicherstellung der Vertraulichkeit: Die Inhalte der Angebote dürfen bis zur Angebotsöffnung nicht einsehbar sein.
Datensicherheit und Unveränderlichkeit: Nach der Einreichung müssen die Daten vor Manipulation geschützt sein.
Interoperabilität: Die Systeme müssen in der Lage sein, unterschiedliche Datenformate und Signaturen zu verarbeiten.
Im Speziellen müssen elektronische Kommunikationsmittel, die für die Angebotsabgabe verwendet werden, auch die Nutzung der Elektronischen Signatur (z. B. der Qualifizierten Elektronischen Signatur) unterstützen, um die Rechtswirksamkeit der digitalen Unterschrift sicherzustellen. evergabe.de ist ein geeignetes elektronisches Mittel für Deine Ausschreibung, da es die genannten Anforderungen an die E-Vergabe erfüllt.