Was sind EU-Bekanntmachungen?

So, wie zu nationalen Vergabeverfahren die Bekanntmachung des Auftrages gehört, so gehört zu EU-Bekanntmachungen (europaweite Ausschreibungen) ebenfalls eine Bekanntmachung. Hierbei kann es sich um Auftragsbekanntmachungen oder auch Bekanntmachungen zu vergebenen Aufträgen handeln.

In EU-Bekanntmachungen öffentlicher Ausschreibungen gibt der Auftraggeber bekannt, zu welchen Konditionen welche Leistungen erbracht werden sollen. Dabei ist das Formular in mehrere Abschnitte unterteilt, welche in römischen Ziffern gezählt werden. EU-Bekanntmachungen müssen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED) veröffentlicht werden.

Zweck und rechtliche Grundlage

Die Veröffentlichung von EU-Bekanntmachungen ist in den EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU und 2014/23/EU** festgelegt und wurde in Deutschland durch die Vergabeverordnung (VgV) sowie die SektVO und KonzVgV umgesetzt.
Sie erfüllen zwei zentrale Funktionen:

  • Transparenz und Gleichbehandlung: Alle ausschreibenden Stellen müssen gleiche Informationen zu identischen Zeitpunkten bereitstellen.

  • Rechtskonformität: Erst die Veröffentlichung in TED macht ein Verfahren formell EU-konform, was Voraussetzung für die Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte ist.

Aufbau und Arten von EU-Bekanntmachungen

EU-Bekanntmachungen folgen einem klar strukturierten Aufbau, bei dem das Bekanntmachungsformular in nummerierte Abschnitte mit römischen Ziffern gegliedert ist. Es enthält unter anderem allgemeine Angaben zur Vergabestelle, die Art und den Umfang der Leistung, die Teilnahme- und Zuschlagskriterien, relevante Fristen und Kommunikationswege sowie Hinweise auf Eignungsanforderungen oder die Aufteilung in Lose.

Hinsichtlich der Arten von Bekanntmachungen wird zwischen mehreren Typen unterschieden: der Auftragsbekanntmachung (Prior Information Notice/Contract Notice), mit der eine geplante Vergabe angekündigt wird; der Bekanntmachung über vergebene Aufträge (Contract Award Notice), die den Zuschlag veröffentlicht; und verfahrensbezogenen  Bekanntmachungen, die beispielsweise Änderungen oder Aufhebungen eines Verfahrens dokumentieren.

Wie können Auftraggeber EU-Bekanntmachungen erstellen?

Die Erstellung von EU-Bekanntmachungen erfolgt elektronisch über eVergabe-Plattformen, die direkt an TED angebunden sind. Auftraggeber füllen dort strukturierte Formulare aus, die in der Regel im eForms-Format vorliegen, das seit Oktober 2023 das bisherige Standardformularsystem ersetzt hat.

Das neue eForms-Format zeichnet sich durch eine einheitliche, XML-basierte Datenstruktur aus, die maschinenlesbar ist und für die KI-Verarbeitung optimiert wurde. Außerdem bietet es erweiterte Metadatenfelder, beispielsweise zu Nachhaltigkeitsangaben oder einem Innovationsbezug, sowie eine vereinfachte automatische Veröffentlichung und eine verbesserte Interoperabilität zwischen den Vergabesystemen der EU-Mitgliedstaaten.

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