Was versteht man unter Ex-Post-Transparenz?

Ex-Post-Transparenz bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Zuschlagsentscheidungen durch öffentliche Auftraggeber nach Abschluss eines Vergabeverfahrens. Sie dient der Nachvollziehbarkeit, Rechtsklarheit und Korruptionsprävention im öffentlichen Auftragswesen.

Was bedeutet Ex-Post-Transparenz konkret?

Die Ex-Post-Transparenz verpflichtet Vergabestellen, die Ergebnisse eines Vergabeverfahrens öffentlich zugänglich zu machen. Damit können Bieter und Öffentlichkeit nachvollziehen, wie und an wen ein Auftrag vergeben wurde. Diese nachträgliche Veröffentlichung stärkt das Vertrauen in die Fairness und Integrität öffentlicher Beschaffungen.

Typische Ziele:

  • Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen

  • Transparente Nachvollziehbarkeit von Zuschlägen

  • Vorbeugung von Unregelmäßigkeiten wie Vetternwirtschaft oder Korruption

Rechtliche Grundlagen

Die Anforderungen zur Ex-Post-Transparenz sind sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene geregelt. Gemäß § 39 Abs. 1 VgV müssen öffentliche Auftraggeber bei EU-weiten Ausschreibungen spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung übermitteln.

  • Empfänger: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union

  • Medium: Elektronische Übermittlung über eNotices

  • Inhalte: Informationen zum Zuschlag, Auftragnehmer, Auftragsgegenstand

Bei nationalen Verfahren gilt die Pflicht zur nachträglichen Veröffentlichung gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A. Sie betrifft insbesondere:

  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (ab 25.000 € netto)

  • Freihändige Vergaben (ab 15.000 € netto)
    Die Bekanntmachung erfolgt über geeignete elektronische Veröffentlichungsplattformen, etwa Portale der Länder oder Vergabemanagementsysteme.

Welche Informationen müssen veröffentlicht werden?

Die Ex-Post-Transparenz erfordert mindestens folgende Angaben, welche mindestens sechs Monate lang abrufbar bleiben müssen:

  1. Name und Anschrift des Auftraggebers

  2. Vergabeverfahren (z. B. Offenes, Nichtoffenes oder Verhandlungsverfahren)

  3. Ort der Auftragsausführung

  4. Auftragsgegenstand

  5. Name und Anschrift des Auftragnehmers

Wie wird Ex-Post-Transparenz technisch umgesetzt?

In der Praxis erfolgt die Umsetzung zunehmend digital:

  • Über spezialisierte Vergabeplattformen wie evergabe.de

  • Mittels automatisierter Workflows in AI-gestützten Vergabemanagementsystemen (z. B. evergabe Manager)

  • Durch elektronische Schnittstellen zur EU-Datenbank (TED / eNotices2)

Warum ist Ex-Post-Transparenz wichtig?

  • Rechtssicherheit: Alle Marktteilnehmer wissen, dass Vergaben rechtskonform ablaufen.

  • Nachprüfbarkeit: Bieter können Entscheidungen nachvollziehen und ggf. Nachprüfungsanträge stützen.

  • Vertrauen: Sie stärkt das Vertrauen von Wirtschaft und Öffentlichkeit in die öffentliche Hand.

  • Digitalisierung: Unterstützt die Entwicklung zu einem vollständig elektronischen Vergabeverfahren (E-Vergabe).

Mit einem Absageschreiben können Nutzer des evergabe Manager (AI Vergabemanager) bei Vergabeverfahren der Ex-Post-Transparenz nachkommen und Bieter darüber informieren, dass sie keinen Zuschlag erhalten haben.

Mehr Informationen zum evergabe Manager

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