Was ist der Oberschwellenbereich?

Der Oberschwellenbereich bezeichnet im europäischen Vergaberecht den Bereich, in dem der geschätzte Nettoauftragswert eines öffentlichen Auftrags den EU-Schwellenwert erreicht oder übersteigt. Ab diesem Schwellenwert sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, EU-weite Ausschreibungen nach den Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien durchzuführen.

Regelungen zum Oberschwellenbereich im Vergaberecht

Die EU-Vergaberichtlinien schreiben vor, dass dies unter Berücksichtigung verbindlich anzuwendender Ausschreibungsverfahren und vorgegebener Bekanntmachungsmuster zu geschehen hat. In Deutschland sind diese Vorgaben im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, §§ 97–184) umgesetzt. Ergänzt wird das GWB durch weitere Vergabeverordnungen, die das Verfahren im Detail regeln:

  • Vergabeverordnung (VgV) für klassische öffentliche Aufträge

  • Sektorenverordnung (SektVO) für Auftraggeber in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste

  • Verteidigungs- und Sicherheitsverordnung (VSVgV))

  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für Dienstleistungs- oder Baukonzessionen

Aktuell werden die EU-Schwellenwerte alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission angepasst (zuletzt am 1. Januar 2024). Diese Anpassung berücksichtigt Wechselkurse und inflationsbedingte Veränderungen, um europaweit einheitliche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.

Wie funktioniert das Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich?

Im Oberschwellenbereich sind transparente und diskriminierungsfreie Verfahren verpflichtend. Folgende Elemente kennzeichnen das Verfahren:

  1. Öffentliche Bekanntmachung im EU-Amtsblatt (TED – Tenders Electronic Daily)

  2. Verbindliche Fristen für Angebotsabgaben und Teilnahmeanträge

  3. Verwendung standardisierter EU-Formblätter für Bekanntmachungen

  4. Elektronische Kommunikation und Angebotsabgabe über eVergabe-Plattformen

Die Einhaltung dieser Vorgaben gewährleistet die Wettbewerbsneutralität und ermöglicht internationalen Bietern die Teilnahme.

Rechtsschutz und Binnenmarktrelevanz bei Bauvergaben

Im Baubereich gelten für Vergabeverfahren – insbesondere im Oberschwellenbereich – die Vorgaben der VOB/A sowie die entsprechenden europarechtlichen Regelungen. Wird gegen diese Vergabevorschriften verstoßen, können Unternehmen ein Nachprüfungsverfahren anstrengen. Dieses ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt und wird vor den Vergabekammern des Bundes oder der Länder durchgeführt. Ziel des Verfahrens ist es, die Rechtmäßigkeit und Transparenz des Vergabeprozesses sicherzustellen. Gegen Entscheidungen der Vergabekammern besteht zudem die Möglichkeit, Beschwerde bei den zuständigen Oberlandesgerichten (OLG) einzulegen.

Für Aufträge, deren geschätzter Nettoauftragswert unterhalb des EU-Schwellenwerts liegt (Unterschwellenbereich), kann u.U. eine Binnenmarktrelevanz festgestellt werden.

Warum ist der Oberschwellenbereich wichtig?

Der Oberschwellenbereich ist von zentraler Bedeutung für den europäischen Binnenmarkt, weil er:

  • Wettbewerb zwischen Unternehmen aus allen EU-Mitgliedstaaten fördert

  • Korruption und Intransparenz im öffentlichen Beschaffungswesen verringert

  • Innovation und Nachhaltigkeit durch EU-weite Ausschreibungen begünstigt

  • Rechtssicherheit schafft und damit faire wirtschaftliche Rahmenbedingungen gewährleistet

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