Was sind die EU-Vergaberichtlinien?

Die EU-Vergaberichtlinien sind verbindliche europäische Rechtsakte, die die Vergabe öffentlicher Aufträge im sogenannten Oberschwellenbereich regeln. Sie legen fest, wie öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen, Bau- und Lieferaufträge innerhalb der EU transparent, diskriminierungsfrei und wettbewerblich vergeben müssen.

Welche EU-Vergaberichtlinien gibt es?

Die zentralen Richtlinien zur europaweiten Auftragsvergabe sind:

  1. Richtlinie 2014/24/EU – über die Vergabe öffentlicher Aufträge

  2. Richtlinie 2014/25/EUüber die Vergabe von Aufträgen in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste (Sektorenrichtlinie)

  3. Richtlinie 2014/23/EU – über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsrichtlinie)

Diese Richtlinien bilden das rechtliche Fundament des europäischen Vergaberechts und definieren die Verfahrensarten, Bekanntmachungspflichten und Zulassungskriterien für Auftragnehmer.

Wie funktionieren die EU-Vergaberichtlinien?

Gemäß Artikel 288 Absatz 3 AEUV gelten die Richtlinien nicht unmittelbar, sondern müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch den Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), sowie ergänzende Vergabeverordnungen wie:

  • die Vergabeverordnung (VgV),

  • die Sektorenverordnung (SektVO),

  • die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV),

  • die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und

  • die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A).

Für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten die Verfahren der Richtlinien verbindlich. Die Bekanntmachung erfolgt in der TED-Datenbank (Tenders Electronic Daily), dem EU-Amtsblatt für öffentliche Ausschreibungen.

Was ist der Zweck der EU-Vergaberichtlinien?

Die Richtlinien zielen darauf ab:

  • den Binnenmarkt für öffentliche Aufträge zu vereinheitlichen,

  • Wettbewerb und Transparenz zu gewährleisten,

  • Korruption und Vetternwirtschaft zu verhindern,

  • und KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) einen fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen.

Zudem fördern sie Nachhaltigkeit, Innovation und Digitalisierung: Öffentliche Auftraggeber werden ermutigt, ökologische und soziale Kriterien in ihre Ausschreibungen einzubeziehen.

Aktuelle Entwicklungen und digitale Umsetzung

Mit der Einführung der elektronischen Vergabe (E-Vergabe) ist die vollständige digitale Abwicklung von EU-weiten Ausschreibungen verpflichtend. Plattformen wie evergabe.de und der AI Vergabemanager unterstützen Auftraggeber bei der rechtssicheren Umsetzung dieser Anforderungen – von der Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zur Kommunikation mit Bietern. Darüber hinaus diskutiert die Europäische Kommission derzeit Anpassungen der Richtlinien, um Aspekte wie Green Public Procurement, strategische Beschaffung und Datentransparenz stärker zu fördern.

Kurz gesagt:
Die EU-Vergaberichtlinien gewährleisten, dass öffentliche Aufträge innerhalb der EU einheitlich, digital und fair vergeben werden – im Dienste eines transparenten, wettbewerbsoffenen und nachhaltigen europäischen Binnenmarktes.

Die Anforderungen in den EU-Vergaberichtlinien zur elektronischen Vergabe werden auf evergabe.de und mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) erfüllt. >> Rechtssicher den nächsten Auftrag vergeben

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