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Elektronische Angebotsabgabe
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Was versteht man unter elektronischer Angebotsabgabe?

Die elektronische Angebotsabgabe ist ein Bestandteil der elektronischen Vergabe. Seit dem 18. Oktober 2018 müssen alle öffentlichen Auftraggeber bei Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte die elektronische Angebotsabgabe ermöglichen. Die elektronische Vergabe mit elektronischer Angebotsabgabe ist damit das Regelverfahren.

Dies bedeutet für die Bieter, dass die Angebote auf elektronischem Weg übermittelt werden müssen und die öffentlichen Auftraggeber Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen nur noch in elektronischer Form annehmen dürfen.


Mit evergabe.de können Auftragnehmer die vollständige Angebotsabgabe elektronisch abwickeln. Mit wenigen Schritten ein verbindliches Angebot rechtskonform abgeben.

Für Auftraggeber ist es wichtig, die elektronische Angebotsabgabe möglich zumachen. Das geht sowohl mit evergabe.de als auch mit dem evergabe Manager.


Weiterführende Informationen zu elektronischer Angebotsabgabe

Bei der Abgabe elektronischer Angebote ist großer Wert auf Datenschutz und Datensicherheit zu legen. Zur sicheren Übertragung und Aufbewahrung muss ein dem Stand der Technik entsprechendes Verschlüsselungsverfahren eingesetzt werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass die abgegebenen Angebote bis zum Submissionstermin absolut sicher und für niemanden einsehbar aufbewahrt werden.

Für die elektronische Vergabe (eVergabe) gibt es am Markt mehrere Lösungen, mit denen Angebote bearbeitet und zusammenstellt werden können. Mit einer Bietersoftware können diese digital erstellt, kalkuliert, ausgedruckt und elektronisch bei der Vergabestelle eingereicht werden. Formale Fehler bei der Angebotsabgabe werden dadurch von vornherein vermieden.


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