evergabe.de-Glossar
- B2B
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
- Bewerber
- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
- Bieter
- Bieterfragen
- Bietergemeinschaften
- Bieterinformation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was versteht man unter der Bekanntmachung der Ausschreibung?
Unter „Bekanntmachung“ versteht man jede Bekanntgabe einer öffentlichen Ausschreibung, z. B. in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern oder auf Internetportalen. Eine Pflicht zur Bekanntmachung öffentlicher Ausschreibungen sieht § 12 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A bzw. § 12 Abs. 1 VOL/A vor.
Europaweite Bekanntmachungen
Auch die europaweiten Bekanntmachung von Vergabeverfahren nach § 12 EU VOB/A resp. § 40 VgV sollen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Dadurch soll ein transparentes und am Wettbewerbsprinzip orientiertes Vergabeverfahren gefördert werden.
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