Was ist ein Einstufiges Vergabeverfahren?
Ein Einstufiges Vergabeverfahren, einfacher Einstufiges Verfahren, ist ein Verfahren, bei dem keine vorherige Auswahl der Bewerber durch einen Teilnahmewettbewerb erfolgt. Alle Interessierten können direkt ein Angebot abgeben. Dies unterscheidet es von zweistufigen Verfahren, bei denen zunächst ein Wettbewerb um die Teilnahme stattfindet.
Typische einstufige Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung (Unterschwellenbereich)
Offenes Verfahren (Oberschwellenbereich)
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (Unterschwellenbereich)
Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (nur auf nationaler Ebene)
Ablauf dieser Verfahrensart
Beim einstufigen Vergabeverfahren erfolgt die Ausschreibung direkt, ohne dass zuvor ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Der Auftraggeber veröffentlicht die Ausschreibung und stellt die Vergabeunterlagen bereit, woraufhin alle interessierten Unternehmen unmittelbar ein Angebot einreichen können. Nach Ablauf der Angebotsfrist prüft der Auftraggeber sowohl die Eignung der Bieter als auch die eingereichten Angebote in einer einzigen Stufe. Anschließend wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und der Zuschlag erteilt. Dieses Verfahren ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Vergabe, da der Verwaltungsaufwand geringer ist als bei zweistufigen Verfahren.
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