Was sind Besondere Vertragsbedingungen (BVB)?

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) sind vertragliche Ergänzungen zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) im öffentlichen Vergabewesen. Sie legen spezifische Anforderungen für den jeweiligen Einzelfall fest, wenn die bestehenden Regelungen nicht ausreichen, um die Besonderheiten einer Baumaßnahme oder Lieferleistung vollständig abzudecken.

Rechtliche Grundlage und Anwendungsbereich

Die rechtliche Basis für Besondere Vertragsbedingungen ergibt sich aus § 8a VOB/A, § 8a EU VOB/A und § 8a VS VOB/A. Diese Bestimmungen regeln, dass öffentliche Auftraggeber bei Bedarf ergänzende Bedingungen festlegen dürfen. BVB werden insbesondere eingesetzt:

  • bei nationalen Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte,

  • bei EU-weiten Ausschreibungen,

  • bei Sicherheits- und Verteidigungsaufträgen,

  • sowie bei komplexen oder besonders risikobehafteten Baumaßnahmen.

Im Unterschied zu allgemeinen Vertragsklauseln sind BVB projektspezifisch, ergänzend und individuell formuliert.

Was regeln Besondere Vertragsbedingungen konkret?

Die Inhalte der BVB hängen vom jeweiligen Auftrag ab. Typisch sind Bestimmungen zu:

  • Nutzung von Baustelleneinrichtungen, Lagerflächen und Zufahrtswegen

  • Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer

  • Ausführungsfristen und Terminregelungen

  • Haftung und Vertragsstrafen

  • Regelungen zu Zahlungen, Vorauszahlungen und Sicherheiten

  • Vereinbarungen zu Mängelansprüchen und Verjährungsfristen

  • Aufteilung von Risiken bei Naturereignissen (z. B. Hochwasser, Sturmfluten, Schnee, Eis)

  • Gerichtsstand und zuständige Schiedsstellen

Dadurch ermöglichen BVB eine passgenaue Anpassung des Auftragsverhältnisses an die technischen, organisatorischen und rechtlichen Gegebenheiten des Projekts.

Bezug zum Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund)

Für Bundesbaumaßnahmen sind Inhalt und Struktur der BVB im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) festgelegt. Maßgeblich ist derzeit das VHB-Bund, Ausgabe 2017 (Stand 2019).
Das Formblatt 214 dient dabei als Grundlage zur Erstellung der BVB, ergänzt durch eine Richtlinie zum Formblatt 214, die detaillierte Anwendungshinweise enthält.

Wie funktionieren BVB in der Praxis?

  • Erstellung: Die BVB werden vom Auftraggeber individuell formuliert, häufig unter Nutzung des VHB-Musters.

  • Prüfung: Bieter müssen die Bedingungen bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens prüfen und akzeptieren.

  • Vertragliche Wirkung: Mit Zuschlag werden die BVB verbindlicher Bestandteil des Vertrags und gehen bei Widerspruch den AGB oder ZVB vor.

  • Pflege und Aktualität: Aufgrund ständiger Änderungen im Bau- und Vergaberecht sollten Behörden und Auftragnehmer regelmäßig prüfen, ob ihre BVB auf aktuellem Stand sind.

Warum sind Besondere Vertragsbedingungen wichtig?

BVB sind ein zentrales Instrument, um Rechtssicherheit, Projektklarheit und faire Vertragsbedingungen zu schaffen. Sie ermöglichen:

  • die präzise Steuerung von Risiken,

  • die klare Abgrenzung von Verantwortlichkeiten,

  • die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit im Vergabeprozess,

  • sowie die Vermeidung späterer Vertragsstreitigkeiten.

Damit tragen BVB wesentlich zur Qualitätssicherung öffentlicher Aufträge und zu transparenten Vergabeverfahren bei.

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