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Vergabestrafrecht
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Was ist das Vergabestraftrecht?

Im Rahmen eines Beschaffungsvorgangs der öffentlichen Hand sind sowohl auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers als auch auf Seiten der Bewerber und Bieter vielfältige Straftaten und Ordnungswidrigkeiten denkbar.
Dies reicht von der klassischen Betrugsstrafbarkeit gemäß § 263 StGB bis hin zur Verhängung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG). Spezielle Wettbewerbsdelikte sind im 26. Abschnitt des StGB (§§ 298 bis 302 StGB) mit Strafe bedroht.


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