Was versteht man unter Verhandlungsverfahren?
Das Verhandlungsverfahren ist ein Vergabeverfahren, bei welchem sich der Öffentliche Auftraggeber an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren dieser Unternehmen über das oder die Angebote zu verhandeln. Zur Auswahl der aufzufordernden Unternehmen kann ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet werden. Im Gegensatz zu Offenen oder Nichtoffenen Verfahren sind hier Verhandlungen über den Auftragsgegenstand oder den Preis zugelassen.
Weitere Informationen zu Verhandlungsverfahren
Wann eine Leistung im Verhandlungsverfahren vergeben werden darf, regeln § 14 Abs. 3 und 4 VgV. Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens bestimmt sich nach § 17 VgV. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Fristenregelungen sowie die Möglichkeit der Begrenzung der Anzahl der Bewerber, welche nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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