Was sind Verwaltungsakten?
Verwaltungsakten sind gemäß § 35 VwVfG Verfügungen, Entscheidungen oder andere hoheitliche Maßnahmen, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft. Diese sind auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet.
Die Vergabekammer trifft ihre Entscheidungen in dieser Rechtsform, mit der Besonderheit, dass die Verwaltungsakten vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte gleichsam kontrolliert werden können.
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