Was ist die Vergabe- und Vertragsordnung?

Die Vergabeverordnungen und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bilden den rechtlichen Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland. Um die Grundprinzipien von Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb konkret umzusetzen, werden diese Gesetze durch die Vergabe- und Vertragsordnungen (VOL, VOB, VOF) näher bestimmt. Sie legen fest, wie Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen ausgeschrieben, bewertet und vergeben werden dürfen.

Nationale Regelwerke

Für das nationale Vergaberecht sind folgende Regelwerke von zentraler Bedeutung:

  • VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen: Sie regelt die Ausschreibung, Vertragsgestaltung und Abrechnung von Bauprojekten. Die VOB/A legt die Vergabeverfahren fest, während die VOB/B die allgemeinen Vertragsbedingungen und die VOB/C technische Vorschriften beschreibt.

  • VOL – Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen: Sie dient der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, wobei die VOL/A die Ausschreibungsregeln enthält.

  • VOF – Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen: Speziell für die Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen, etwa durch Architekten, Ingenieure oder andere Freiberufler.

Seit der Reform des Vergaberechts 2016 wurden VOL/A und VOF faktisch durch die Vergabeverordnung (VgV) ersetzt, die nun zentrale Vorschriften für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte enthält. Unterhalb dieser Schwellenwerte ist die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) relevant, während die VOB/A weiterhin für Bauleistungen gilt.

EU-weite Vergabeverfahren

Bei EU-weiten Vergaben gelten zusätzliche Vorschriften:

  • VOB/A EU – für Bauleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte.

  • Sektorenverordnung (SektVO) – für Unternehmen, die in Bereichen wie Energie, Wasser, Verkehr oder Postdienste tätig sind.

  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) – bei Vergabe von Konzessionen.

  • Vergabeverordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) – für Aufträge in sicherheitsrelevanten Bereichen.

Auftraggeber müssen vor Beginn eines Verfahrens prüfen, ob der Auftrag oberschwellig (EU-weite Vergabe) oder unterschwellig (nationales Verfahren) ist, um das passende Regelwerk anzuwenden. Dies ist entscheidend für Fristen, Formvorgaben und die rechtliche Zulässigkeit des Verfahrens.

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Informationen zum Vergabemanagement

Praktische Bedeutung für Auftraggeber und Bieter

Die Vergabe- und Vertragsordnungen stellen sicher, dass öffentliche Mittel wirtschaftlich, transparent und fair eingesetzt werden. Sie definieren die Abläufe für Ausschreibung, Angebotswertung, Zuschlagserteilung und Vertragsabschluss. Ein fehlerhaftes Verfahren kann zu Nachprüfungsverfahren, Schadensersatzforderungen oder sogar zur Aufhebung eines Vergabeverfahrens führen.

Für Bieter ist die Kenntnis der jeweiligen Regelwerke ebenso essenziell. Sie müssen verstehen, welche Vorgaben für die Angebotsgestaltung, die Nachweispflichten und die Fristen gelten, um ihre Angebote rechtskonform einzureichen und die Erfolgschancen zu maximieren.

Digitale Unterstützung

Mit modernen Vergabemanagementsystemen wie dem evergabe Manager können Auftraggeber die relevanten Regelwerke direkt anwenden. Die Software stellt integrierte Formulare für VOB, UVgO, VgV oder KonzVgV bereit, unterstützt bei der korrekten Erstellung von Ausschreibungen und erleichtert die rechtssichere Dokumentation aller Verfahrensschritte.

Fazit

Die Vergabe- und Vertragsordnungen bilden das Rückgrat des öffentlichen Vergaberechts. Sie gewährleisten, dass Verfahren transparent, diskriminierungsfrei und wettbewerbsorientiert durchgeführt werden, und schaffen eine verlässliche Basis für die Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Bietern. Wichtige Begriffe in diesem Kontext sind EU-Schwellenwerte, Oberschwellenbereich, Unterschwellenbereich, VOB/A, UVgO, VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV sowie GWB. Eine präzise Anwendung dieser Regelwerke ist entscheidend für den Erfolg und die Rechtssicherheit von Vergabeverfahren.

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