Was ist die Vergabe- und Vertragsordnung?
Die Vergabeverordnungen und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden durch die Vergabe- und Vertragsordnungen ergänzt und näher bestimmt. Hierbei ist zu beachten, dass die VOL und die VOF in der Vergabeverordnung (VgV) zusammengefasst wurden.
Um Aufträge und Leistungen ausschreiben zu können, braucht es bestimmte Regelwerke. Im nationalen Vergaberecht sind das
die VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen,
die VOL – Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen und
die VOF – Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen.
Weitere Informationen zu Vergabe- und Vertragsordnung
Durch die Schwellenwerte gelten im Oberschwellenbereich und im Unterschwellenbereich verschiedene Vergabe- und Vertragsordnungen.
Bei EU-weiten Vergabeverfahren finden neben dem 2. Abschnitt der VOB/A (VOB/A EU) auch die Sektorenverordnung (SektVO) , die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und die Vergabeverordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) ihre Anwendung. Für nationale Ausschreibungen gilt die VOB -Teil A, 1. Abschnitt und die VOL/A , sofern in den Bundesländern nicht bereits die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden ist.
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